Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Solar- und Photovoltaikanlagen: Polizei verhaftet Fake-Shop-Betreiber

Veröffentlicht: 05.04.2023
imgAktualisierung: 19.04.2023
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 2 Min.
05.04.2023
img 19.04.2023
ca. 2 Min.
Solaranlage
© chinasong / Shutterstock.com
Gleich mehrere falsche Online-Shops haben zwei Männer aus NRW aufgesetzt. Sie sitzen nun in Untersuchungshaft.


Zwei Männer sollen mehrere betrügerische Online-Shops betrieben haben. Angeboten wurden vermeintlich hochwertige Solar- und Photovoltaikanlagen. Für deren Erwerb ging die Kundschaft in Vorkasse – erhalten haben sie ihre bestellten Produkte jedoch nicht. Einer der Geschädigten aus dem bayerischen Schwabach stellte daraufhin Strafanzeige.

Nach umfangreichen technischen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Schwabach und der bayerischen Zentralstelle Cybercrime konnten nun zwei Tatverdächtige festgenommen werden, teilten die Polizeibehörden mit.

Sechs falsche Online-Shops

Die beiden 21- und 22-jährigen Männer aus dem Kreis Herford (Nordrhein-Westfalen) sollen insgesamt sechs Fake-Shops gestaltet und online gestellt haben. Betroffen seien die Online-Auftritte mit folgenden URLs:

  • prestige-solar.de
  • solar-boorberg.de
  • delta-solartechnik.de
  • huppermans-photovoltaik.de
  • eletrox-solar.at
  • NTG-solar.de 

Für das Aufsetzen der vermeintlichen Verkaufsplattformen für Solarmodule und Photovoltaikanlagen sollen die Beschuldigten unter anderem Internetauftritte von real existierenden Firmen imitiert und deren Daten missbraucht haben. Der Vermögensschaden bei der getäuschten Kundschaft beläuft sich auf mindestens 140.000 Euro. 

Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren droht

Infolge der mehrmonatigen, verdeckten Ermittlungen kam es bei den beiden Verdächtigen zu Durchsuchungen, bei der Mobiltelefone und Laptops sowie schriftliche Unterlagen sichergestellt wurden. Die beiden Männer seien derzeit in Untersuchungshaft. Ihnen wird nun gewerbsmäßiger Betrug in mehreren Fällen zur Last gelegt, wofür Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren veranschlagt werden können. Die zuständigen Polizeistellen ermitteln derzeit auch nach zu möglichen an der Tat beteiligten Personen.

Veröffentlicht: 05.04.2023
img Letzte Aktualisierung: 19.04.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Behn

Hanna Behn

Hanna widmet sich am liebsten den Themen E-Commerce-Trends, Leadership und Unternehmertum.

KOMMENTARE
2 Kommentare
Kommentar schreiben

Gerhard Weitmann
05.04.2023

Antworten

[Link von der Redaktion gelöscht]

Rufen Sei einfach diesen Link auf - weiter dann zur Bestellung.

Ich finde kein Impressum!

__________________________________________________________________________

Antwort der Redaktion

Lieber Herr Weitmann,

der Link endete auf .com, was einen ausländischen Sitz des Unternehmens suggeriert. Die Impressumspflic ht gilt nach dem deutschen Telemediengeset z und betrifft folglich nur deutsche Webseiten.

Beste Grüße
die Redaktion
Gerhard Weitmann
05.04.2023

Antworten

Fake Shops sind nach meiner meiner auch Produkte, z. B. Heizgeräte welchen nicht die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Heizgräte unterliegen der Öko Design Verordnung für die Temperatureinst ellung in Räumen. Ist eine Einstellung nicht nach EU Verordnung (Gesetz) möglich oder wird angeboten erlischt das CE Zeichen. Somit wäre der Vertrieb in der EU nicht zugelassen.

Zuständig für Überwachung sind die Marküberwachung sbehörden. Wahrscheinlich haben diese Behörden zu wenig ausgebildete Mitarbeiter.
Energiesparen steht an erster Stelle aber bei keiner Stelle oder Behörde geschweige Ministerium werden die schwarzen Schafe entsprechend verfolgt.
Die Öko Design Verordnung dienst ausschließlich der Energie Effizienz.