Droht Mark Zuckerberg bald eine Haftstrafe in Deutschland? Die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte eher gering sein, die Justizminister der Bundesländer wollen soziale Netzwerke künftig aber stärker in die Pflicht nehmen und drohen mit harten Maßnahmen. Auf ihrem Frühjahrstreffen hat die Justizministerkonferenz einen Beschluss gefasst, der soziale Netzwerke zur schnelleren Löschung illegaler Inhalte bringen soll – notfalls mithilfe des Strafrechts.
In ihrem Beschluss erklären die Justizminister, künftig „die Verantwortlichkeit der Betreiber sozialer Netzwerke für die Fälle besonders in den Blick zu nehmen, in denen trotz Kenntnis strafbarer Inhalte zumutbare zeitnahe Löschungs- oder Sperrmaßnahmen unterlassen werden“. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) müsse sich der Thematik annehmen und auch strafgesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten prüfen. In Zukunft könnten also nicht nur Bußgelder verhängt werden, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Personen drohen.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Nicole,
dabei handelt es sich um Inhalte, die sowohl online wie auch offline gegen das Gesetz (in den meisten Fällen gegen das Strafgesetzbuch ) verstoßen. Dazu zählen unter anderem Beleidigungen, üble Nachrede, Volksverhetzung oder Bedrohung.
Natürlich gibt (wie abseits des Internets auch) einige Streitfälle, bei denen es nicht immer eindeutig ist, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Daher unterscheidet das NetzDG auch, ob es sich um einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt handelt oder nicht und setzte entsprechende Fristen, um die Inhalte zu prüfen.
Viele Grüße
die Redaktion
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