Ausgabe für das Kundenvertrauen
Dass sich die Ausgaben lohnen, zeigen genug Beispiele und gerade Online-Shops können sich Ausfallzeiten eigentlich nicht leisten, wenn sie ihre Conversion Rate nicht zerschießen möchten. Laut Kaspersky dauerte die längste DDoS-Attacke 509 Stunden – also 21 Tage! Was würde es für Händler bedeuten, wenn ihr Online-Shop drei Wochen lang nicht erreichbar wäre? Das ist ein Extrembeispiel, aber es reichen schon ein paar Stunden und das Kundenvertrauen ist hin. Im Schnitt dauern DDoS-Attacken knapp drei Stunden, aber auch im dritten Quartal 2021 kam der längste Angriff auf 339 Stunden.
Nicht immer liegt es natürlich in der eigenen Händler-Hand. Wenn der Shopsoftware-Anbieter getroffen wird, dann können gleichzeitig tausende Online-Shops betroffen sein. Ein Lied davon singen kann etwa der Shopsoftware-Anbieter Shopware. 2017 wurde dessen Website samt einiger weiterer Shopware-Dienste aufgrund von mehreren aufeinanderfolgenden DDoS-Attacken für mehrere Stunden lahmgelegt. Erst unvorbereitet, reagierte man schnell und sicherte die gesamte Server-Infrastruktur mithilfe des Dienstleisters Link11. „Dieser Schutz fängt ungewöhnlich hohe Anfragezahlen von Bot-Netzen rechtzeitig ab und lernt mittels künstlicher Intelligenz automatisch dazu, um Attacken in Zukunft möglichst früh zu erkennen und zu verhindern. Eine solche Cloud ist eine von wenigen wirklich wirksamen Maßnahmen gegen DDoS-Attacken. Denn der Erfolg solcher Angriffe ist völlig unabhängig von Hosting-Dienstleister oder Hardware der verwendeten Server“, erklärte Wiljo Krechting, Manager Public Relations bei Shopware, damals gegenüber OHN. Als gebranntes Kind ist Shopware mittlerweile auf die Angriffe vorbereitet und mit einem blauen Auge davongekommen. Die optimale Lösung ist freilich trotzdem, den Schutz in Position zu haben, bevor er benötigt wird.
Doch angegriffen, was nun?
DDoS-Attacken werden gern mit Lösegeldforderungen in Verbindung gebracht. Die Hacker fordern Beträge in der Kryptowährung Bitcoin, da diese schwer nachzuverfolgen ist. Es ist grundsätzlich davon abzuraten, das Lösegeld, so es denn gefordert wird, zu zahlen, denn damit ist das Problem in den seltensten Fällen behoben. Der Hacker hat bekommen, was er wollte und was sollte ihn daran hindern, noch einmal anzugreifen, sofern er die Seite überhaupt wieder „freigibt“? Von einem Ehrenkodex unter DDoS-Angreifern ist bislang nichts bekannt. Nicht selten handeln die Hacker im Auftrag Dritter. Entsprechende Angriffe können vergleichsweise einfach im Darknet gekauft werden.
Wichtig ist für die Opfer die Zusammenarbeit mit den Behörden. Auch wenn diese oft für ihr fehlendes Digitalverständnis gescholten werden: In der Ermittlungsarbeit hat sich einiges getan und viele der Angreifer werden derzeit tatsächlich gefasst. Strafbar sind die Angriffe natürlich auf jeden Fall! In den häufigsten Fällen handelt es sich um Erpressung nach § 253 StGB und bereits für die versuchte Erpressung drohen bis zu fünf Jahre Haft. Auch ohne Erpressung kann der Tatbestand der Computersabotage (§ 3b StGB) erfüllt sein, für die bis zu drei Jahre Haft möglich sind. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche können ebenfalls geltend gemacht werden, natürlich immer abhängig davon, ob der Täter gefasst wird.
Im besten Fall kommt es aber gar nicht dazu, wenn man sich bereits proaktiv absichert. DDoS-Attacken mögen gerade medial gehypt werden, aber sie sind kein Trend, sondern leidiger Alltag im Online-Geschäft. Sie gehören zu den am weitesten verbreiteten Cyber-Bedrohungen und sie treffen längst nicht nur große Unternehmen.
Dieser Artikel erschien ursprünglich im Onlinehändler Magazin in der Ausgabe 07/2017. Für diese Neuveröffentlichung wurde er umfangreich überarbeitet und aktualisiert.
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