Im Telekommunikationsgesetz sollen neue Verbraucherrechte bezüglich der Internetverbindung festgelegt werden. Verbrauchern wird das Recht eingeräumt, den Preis für Festnetz-Breitbandanschlüsse zu mindern oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung“ bestehen, heißt es von der Bundesnetzagentur.
Am 1. Dezember sollen die neuen Rechte in Kraft treten. Am Mittwoch stellte die Bundesnetzagentur den Entwurf einer entsprechenden Allgemeinverfügung zur Konsultation. Die endgültige Festlegung erfolge nach einer Befragung von Marktteilnehmern. Es gehe in der Allgemeinverfügung nun um die Konkretisierung dessen, was eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Down- und Upload genau bedeutet. Ab dem 1. Dezember könne so viel gemindert werden, wie der Abstand zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Leistung betrage.
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