Die Vorratsdatenspeicherung ist in Großbritannien rechtswidrig. Das Investigatory Powers Tribunal (IPT) hat am 22. Juli entschieden, dass das anlasslose massenhafte Sammeln von Verbindungs- und Standortdaten nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Der britische Telecommunications Act von 1984 hatte dies bislang erlaubt, die Bürgerrechtsorganisation Privacy International hatte dagegen geklagt.
Bereits im vergangenen Oktober hatte der Europäische Gerichtshof die Praxis verboten. Dieser hatte erneut festgestellt, „dass das flächendeckende und pauschale Protokollieren elektronischer Nutzerspuren in der EU nicht zulässig ist“, wie Heise berichtet. Mit der E-Privacy-Verordnung sei ein derartiges Vorgehen nicht vereinbar. Das Gericht erklärte, dass die Entscheidung auch nach dem Brexit bindend sei, da die EuGH-Entscheidung während der Übergangsperiode fiel. Im Austrittsabkommen ist festgelegt, dass Urteile aus diesem Zeitraum anzuerkennen sind.
Der Wortlaut des im Telecommunications Act verankerten Abschnitts 94 sei zu weit gefasst, so das IPT: „Er erlaubte es, Anordnungen zu treffen, die eine allgemeine und unterschiedslose Übermittlung von Kommunikationsdaten vorsahen.“ Es habe letztlich nicht nachgewiesen werden können, dass Abschnitt 94 „unbedingt erforderlich“ sei. Das IPT erklärte zudem: „Wir möchten betonen, dass wir heute nicht entschieden haben, welche Folgen diese Erklärung hat. Dies ist nach wie vor eine Streitfrage zwischen den Parteien und wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden.“
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