Mit dem Brexit hat sich auch beim Thema Datenaustausch zwischen EU und UK einiges getan. Stand jetzt dürfen Unternehmen und Behörden für vier weitere Jahre personenbezogene Daten aus der EU nach Großbritannien übermitteln. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) will an dieser Stelle aber noch einmal nachjustieren, wie Heise berichtet. Denn in Großbritannien haben Sicherheitsbehörden einschneidendere Befugnisse als in der Europäischen Union. Massenüberwachung ist im Vereinigten Königreich kein Fremdwort.
Daher halte die EDSA eine „unabhängige Bewertung und Aufsicht über die Verwendung automatisierter Verarbeitungswerkzeuge“ für die erhobenen Datenmengen für nötig. Es benötige zudem Schutzmaßnahmen nach britischem Recht bezüglich der Offenlegung persönlicher Informationen in Übersee-Gebieten. Es müssten diverse Punkte gerade im Hinblick auf die DSGVO „weiter bewertet“ werden, etwa eine Ausnahmeregelung für Immigranten und ihre Folgen für die Einschränkung der Rechte der Betroffenen. Darüber hinaus seien Schranken für den weiteren Transfer persönlicher Daten und außerdem internationale Abkommen zwischen dem UK und Drittstaaten notwendig. Grundsätzlich befinde sich Großbritannien auf dem richtigen Weg, erkennen die Datenschützer an, auch weil das Königreich schon 2018 die DSGVO in nationales Recht umgesetzt hatte.
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