Bundesinnenminister Horst Seehofer hat eine Wunschliste für die laufende Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bei der Bundesregierung eingereicht. Diese sogenannte „Formulierungshilfe“ enthält 15 Punkte. Einer davon hat besondere Brisanz: Seehofer will eine Identifizierungspflicht für „nummernunabhängige interpersonelle Dienste“ durchsetzen. Telekommunikationsanbieter sollen verpflichtet werden, „Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen“, heißt es in dem Forderungskatalog, der Netzpolitik vorliegt.
Im Klartext: Nutzer von Messengern wie WhatsApp oder Telegram, von E-Mail-Diensten wie Gmail oder auch von Videocall-Diensten wie Skype oder Zoom müssten ihre Personalien bei den jeweiligen Anbietern verifiziert hinterlegen. Konkret gehe es um Namen, Anschrift und Geburtsdatum. Mittels Personalausweis oder einem Ident-Verfahren müssten die Anbieter die Angaben verifizieren. Für die Dienstleister könnte dies hohe Kosten verursachen, das Innenministerium hält dies jedoch für verhältnismäßig, da es eine „signifikante Verbesserung der Strafverfolgung“ bedeutet würde.
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