Der Bundestag hat das sogenannte Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Auf Basis einer gemeinsamen Kennziffer sollen Behörden damit den Datenaustausch effizienter gestalten können. Die Opposition lehnte das Gesetz ab, Union und SPD stimmten allerdings geschlossen dafür. Die Steuer-ID soll hier künftig als Identifikationsnummer dienen. In Oppositionskreisen hätte man sich spezifische Kennnummern für einzelne Verwaltungsbereiche gewünscht.
Mit Hilfe der zentralen Kennung sollen etwa „Personenverwechslungen ausgeschlossen und die Basisdaten natürlicher Personen verlässlich gepflegt und bereitgestellt werden können“, schreibt Golem. Angeschlossen an das neue System sind beispielsweise das Melderegister, das Personenstandsregister, das zentrale Fahrzeugregister, das zentrale Fahrerlaubnisregister und das Waffenregister. Eine Nutzung der ID-Nummer zu Zwecken außer zur Erbringung von Verwaltungsleistungen sei unzulässig.
Mittels eines sogenannten Datencockpits sollen sich Nutzer einen Überblick über Behördenzugriffe verschaffen können. Dabei soll auch einsehbar sein, „was von wem wann an wen übermittelt wurde“, so Golem. Die Opposition sehe noch ein hohes Risiko, dass das Gesetz für verfassungswidrig erklärt wird. „Denn der juristische Knackpunkt bei dem Gesetz ist die Frage, ob durch die umfassende Nutzung der Steuer-ID ein mehr oder weniger ‚einheitliches Personenkennzeichen‘ entsteht. Eine solche Identifikationsnummer erklärte das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Volkszählungsurteil von 1983 für unzulässig“, heißt es bei Golem weiter.
Kommentar schreiben