Google unterstützt die Polizei in den USA bei der Verfolgung von Straftaten. Dabei übermittelt der Konzern offenbar auch Nutzerdaten, die auf einer Rückwärts-Suche (sog. Inverssuche) basieren. Mit einer gerichtlichen Anordnung können die Ermittler damit personenbezogene Daten von Nutzern erfragen, die etwa nach einem bestimmten Schlüsselwort oder einer bestimmten Adresse gesucht haben. Der Reporter Robert Snell aus Detroit hat auf Twitter Gerichtsdokumente veröffentlicht, die die Nutzung der Rückwärts-Suche belegen sollen.
Dabei geht es um die Verhaftung eines Mitarbeiters des Sängers R. Kelly, dem eine Sexualstraftat zur Last gelegt wird. Dieser soll das Auto eines Zeugen in Brand gesteckt haben. Die Ermittler fordern dabei von Google Informationen über Nutzer an, „die nach der Adresse des Wohnhauses in der Nähe der Brandstiftung gesucht hatten“, so Heise. Google habe der Polizei daraufhin die IP-Adressen von Personen übergeben, die nach der Adresse des Opfers gesucht haben. Eine dieser Adressen konnte mit der Telefonnummer des Verdächtigen Michael W. in Verbindung gebracht werden. Daraufhin wurden Standortdaten des Smartphones genutzt, um den Verdächtigen zur Tatzeit am Tatort verbuchen zu können.
Diese Art der Ermittlung, die offenbar schon mehrfach eingesetzt wurde, ist in den USA umstritten, weil sie verfassungswidrig sein soll. „Wir verlangen einen Durchsuchungsbefehl und drängen darauf, den Geltungsbereich solcher besonderen Forderungen einzuschränken, wenn sie zu weit gefasst sind“, rechtfertigt Richard Salgado, Googles Direktor für Strafverfolgung und Informationssicherheit, das Vorgehen. Anfragen für Inverssuchen würden weniger als ein Prozent der Gerichtsanordnungen ausmachen.
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