Es war eines der ganz großen Aufregerthemen im Sommer 2018 und dann noch einmal im Frühjahr 2019: Die von der EU beschlossene Urheberrechtsreform samt umstrittenem (damals noch) Artikel 13 sorgte für Proteststürme weit über die Netzwelt hinaus. Stein des Anstoßes: Die Uploadfilter. Hoch und heilig wurde versprochen, das neue Urheberrecht ohne Uploadfilter in deutsche Gesetze zu überführen – daraus wird nun nichts werden.
Das Justizministerium hat kürzlich einen Diskussionsentwurf zur Umsetzung von Artikel 17 vorgelegt, der nicht ohne die Uploadfilter auskommt. Der große Aufschrei ist bislang ausgeblieben, auch weil das Justizministerium sich offenbar bemüht, die Wirkmächtigkeit der Sperrungsmechanismen so weit es geht gering zu halten. Selbst die ehemalige Europa-Abgeordnete Julia Reda – eine der schärfsten Kritikerinnen der Urheberrechtsreform, zeigt sich in ihrer Heise-Kolumne „Edit Policy“ zunächst gnädig: „Eins muss man Justizministerin Christine Lambrecht lassen: Sie hat es geschafft, einen Umsetzungsvorschlag für die wohl unpopulärste EU-Regelung der letzten Jahre vorzulegen, der nicht sofort mit Entrüstungsstürmen quittiert wurde.“
Ob die Vorgaben der Richtlinie überhaupt mit den Grundrechten zu vereinbaren sind, zweifelt sie allerdings an. Sie spricht von einem Versuch der Schadensbegrenzung. Die wichtigsten Eckdaten: Uploadfilter werden kommen, Teile der Alltagskultur im Netz bleiben aber legal, darunter auch Memes, die unter „Bagatellnutzungen zu nicht-kommerziellen Zwecken“ fallen. Die Bedingungen dafür sind allerdings streng: Film- und Tonausschnitte dürfen nicht länger als 20 Sekunden sein, Text darf maximal 1.000 Zeichen lang sein, Fotos und Grafiken dürfen eine maximale Größe von 250 KB haben. Das wird für Diskussionen sorgen, aber dafür ist der Diskussionsentwurf zunächst ja schließlich da.
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