Seit wenigen Tagen ist sie da und wurde bereits millionenfach heruntergeladen: Die Corona Warn-App des Robert-Koch-Instituts. Ihr übergeordneter Zweck ist die Eindämmung des Coronavirus. Dazu setzt sie am Punkt der Nachverfolgung von Infektionsketten und -fällen an. Per Bluetooth wird der Abstand und die Begegnungsdauer zwischen den Nutzern der App gemessen. Dabei werden zwischen den Geräten Zufallscodes ausgetauscht und zeitlich begrenzt auf den Geräten lokal und verschlüsselt gespeichert. Wird bei einem Nutzer eine Infektion festgestellt, kann er dies freiwillig über die App melden. Die Zufallscodes werden dann den Apps anderer Nutzer zur Verfügung gestellt. Diesen wird dann ggf. eine allgemeine Warnung angezeigt. Rückschlüsse auf den Infizierten oder dessen Standort sind dabei laut der Information der Bundesregierung nicht möglich.
Das ganze basiert auf Freiwilligkeit. Staatlicher Zwang zur Nutzung ist zwar nicht da. Was aber ist mit einem praktischen? Diesen Gedanken greift ein Gesetzesvorschlag der Grünen nun auf.
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