Gefälschte E-Mails zum Kurzarbeitergeld
Auch die Bundesagentur für Arbeit hat eine Warnung vor betrügerischen Mails zum Kurzarbeitergeld ausgesprochen. Diese stammen von der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de und werden unaufgefordert an Unternehmen versandt. In dieser werden Arbeitgeber dazu aufgefordert, konkrete Angaben zum Unternehmen, Firmeninhaber und den Mitarbeitern zu machen, um das Kurzarbeitergeld zu erhalten. So wird beispielsweise wird die Steuer ID und der Personalausweis des Inhabers verlangt.
Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, nicht der Absender dieser Nachricht zu sein, und warnt vehement davor, auf diese E-Mail zu antworten und Informationen preiszugeben. Außerdem betont die Behörde, Arbeitgeber nicht per E-Mail dazu aufzufordern, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
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mfG
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