Ziel des Diebstahls bislang unbekannt
Während zunächst u. a. durch den Präsidenten des Kammergerichts, Bernd Pickel, verlautet wurde, dass keine Daten abgeschöpft worden seien, schreibt der Tagesspiegel nun mit Verweis auf ein neues Gutachten des IT-Spezialisten T-Systems, dass dies ein Irrglaube war. Laut den Einschätzungen der Experten „hat ein Datenabfluss stattgefunden, auch wenn zu Menge, Zeitpunkt und Ziel des Diebstahls keine genaueren Angaben gemacht werden konnten“, heißt es.
Wie das Branchenportal Golem berichtet, hätten die sensiblen Daten zu Tätern und Opfern von Prozessen am Kammergericht ausgelesen werden können. „Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ein Angreifer höchstwahrscheinlich in der Lage gewesen ist, einen verborgenen Account anzulegen und den gesamten Datenbestand des KG zu exfiltrieren und zu manipulieren während gleichzeitig die Spuren verschleiert werden“, wird aus dem Gutachten zitiert. An dieser Stelle wird auf die sensiblen Daten etlicher Beschuldigter und Täter sowie Opfer und Zeugen verwiesen, die im Rahmen von Prozessen am Kammergericht erhoben wurden – darunter seien auch Terror-Verfahren.
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