Wer ein US-Visum beantragt, muss künftig auch Auskunft über seine Social-Media-Profile geben. Darüber hinaus werden Telefonnummern und E-Mail-Adressen Pflichtangaben. Der Associated Press zufolge wurden die Antragsformulare für Migranten- und Nicht-Migranten-Visa bereits entsprechend angepasst. Mit den zusätzlichen Informationen wolle man die Identität der Antragsteller absichern, heißt es vom US-Außenministerium.
Bislang galt die Pflichtangabe des Social-Media-Profils nur für Antragsteller, die zum Beispiel Länder bereisten, die von Terrororganisationen kontrolliert werden. Dies betraf etwa 65.000 Antragsteller pro Jahr. Ab sofort gibt es nur noch wenige Ausnahmen, etwa Diplomaten-Visa. Alle anderen etwa 15 Millionen Antragsteller, die pro Jahr einreisen wollen, müssen die Angaben machen. Es werden dabei bestimmte Social-Media-Plattformen abgefragt. Der Antragsteller muss alle Accountnamen angeben, die er in den vergangenen fünf Jahren benutzt hat. Dies gilt auch für genutzte, aber nicht mehr aktuelle Telefonnummern und Mail-Adressen.
Weitere Angaben darüber hinaus sind freiwillig. Laut Außenministerium betrifft die neue Regelung etwa 710.000 Immigranten-Visa- und 14 Millionen Nicht-Immigranten-Visa-Anträge inklusiver derer, die für Arbeit oder Ausbildung in die USA reisen. Auf Urlauber dürfte die neue Regelung zunächst keine Auswirkungen haben. Für eine Visa-freie Einreise nutzt man das Programm ESTA, das eine befristete Einreise erlaubt. Auf den ESTA-Bescheinigungen lassen sich ebenfalls Social-Media-Profile angeben, allerdings ist dies keine Pflicht.
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