Apple handelt ohne Einverständnis der Nutzer
Das Sicherheitsverfahren „sperre Nutzer aus ihren persönlichen Geräten aus und führe zu ,Zeitverschwendung‘ durch die zusätzliche Schutzmaßnahme bei Logins und der Nutzung der Apple-ID mit Dritt-Software“, schreibt Heise und verweist dabei auf die Begründung in der Klageschrift. Der Erfahrung nach benötige der Kläger zwei bis fünf Minuten Zeit, um sich einzuloggen.
Für Kunden würde dies auch mit einem wirtschaftlichen Schaden einhergehen. Im Rahmen der gerichtlichen Schritte fordert der Kläger nicht nur Schadensersatz, sondern auch eine einstweilige Verfügung. Diese soll Apple dazu zwingen, es Kunden zu erlauben, die Zwei-Faktor-Authentifizierung wieder zu deaktivieren. Der Kläger begründet den Gang vor Gericht damit, dass Apple die Zwei-Faktor-Authentifizierung eingestellt habe, ohne dass der Nutzer davon wusste ohne in dieses Vorgehen eingewilligt habe – es sei einfach im Rahmen eines Software-Update aktiviert worden.
Heise führt jedoch auch weiter aus, dass in der Klageschrift „offensichtlich verschiedene von Apple integrierte Sicherheitsfunktionen“ miteinander vermischt wurden, die teils gar nichts mit der eigentlichen Zwei-Faktor-Authentifizierung zu tun hätten.
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