Das Bundeskartellamt schiebt dem weitreichenden Fluss von persönlichen Daten aus verschiedenen Quellen zu Facebook einen Riegel vor. Facebook-Nutzer müssen einer solchen Sammlung und Verarbeitung freiwillig zustimmen und dürfen nicht von dem Netzwerk ausgeschlossen werden, wenn sie das nicht wollen, gab das Bundeskartellamt jetzt seine Entscheidung bekannt. Das Verfahren läuft bereits seit rund drei Jahren.
Wohl fast jedem Facebook-Nutzer ist klar, dass seine persönlichen Daten – auch von zu Facebook gehörigen Diensten wie WhatsApp und Instagram – gesammelt und ausgewertet werden. Dazu gehören aber auch Informationen von externen Anbietern und Webseiten außerhalb der Facebook-Welt, die zum Beispiel einen „Like“- oder „Teilen“-Button von Facebook auf ihrer Seite haben. Auch von diesen Seiten werden Informationen an Facebook weitergeleitet – dafür muss der entsprechende Knopf nicht mal gedrückt werden, es geschieht automatisch. Auch wenn Nutzer zum Anmelden auf bestimmten Portalen das „Login mit Facebook“ benutzen, fließen Daten zu dem Unternehmen. Ebenso senden viele Apps auf dem Smartphone Informationen an Facebook weiter. All diese Daten aus den verschiedenen Seiten und Diensten werden dann zentral auf dem Facebook-Nutzerkonto miteinander verknüpft.
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