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Kein Bonus für Gesetzestreue: Warum Werbung mit dem Gesetz teuer werden kann

Veröffentlicht: 23.04.2026
imgAktualisierung: 23.04.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
23.04.2026
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ca. 1 Min.
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info.cineberg.com / Depositphotos.com
Gesetzliche Standards sind keine USPs. Ein Urteil gegen WMF zur Werbung mit Selbstverständlichkeiten klärt auf.


Der Küchengeräte-Hersteller WMF darf seine Pfannen nicht mehr mit dem Slogan „0 % PFOA“ bewerben. Der Grund ist simpel, aber folgenreich: Der Stoff ist in der EU ohnehin verboten. Wer mit gesetzlichen Mindeststandards wirbt, als wären sie eine besondere Eigenleistung, riskiert teure juristische Niederlagen.

Die Falle mit der Selbstverständlichkeit

In der Welt des E-Commerce sind prägnante Verkaufsargumente Gold wert. Doch wer dabei auf Merkmale setzt, die gesetzlich ohnehin vorgeschrieben sind, begibt sich auf dünnes Eis. Genau das ist nun WMF zum Verhängnis geworden. Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Landgericht Ulm (Az. 10 O 45/25 KfH) entschieden, dass der Slogan „0 % PFOA“ bei Pfannen eine unzulässige Verbrauchertäuschung darstellt.

Aus dem Wettbewerbsrecht folgt, dass Unternehmen nicht mit Eigenschaften werben dürfen, die für alle Konkurrenzprodukte gleichermaßen gelten müssen. Da die Nutzung der sogenannten Ewigkeitschemikalie PFOA in der Europäischen Union bereits illegal ist, stellt die Abwesenheit des Stoffes keine besondere Umweltleistung dar, sondern lediglich die Erfüllung der geltenden Rechtslage.

„Wer mit der Einhaltung von Gesetzen als besondere Umweltleistung wirbt, betreibt dreiste Verbrauchertäuschung. WMF erweckt den Eindruck, als bemühe sich das Unternehmen im Vergleich zur Konkurrenz über die gesetzlichen Vorgaben hinaus für den Umweltschutz. Das ist aber nicht der Fall."
– Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer 

Veröffentlicht: 23.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 23.04.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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cf
24.04.2026

Antworten

Moin, also ich wundere mich bei Werbung mittlerweile über nix mehr - ich habe neulich eine Werbung für Mineralwasser mit irgendeinem Geschmack gesehen und dem Hinweis, dass das Produkt vegan ist (schade, denn ich dachte es wäre mit Blut gefärbt #VampirWitz) Eigentlich fehlte mir nur noch der Warnhinweis, dass man in Wasser ertrinken kann. Auch eine Packung Erdnüsse mit dem Hinweis "Kann Spuren von Nüssen enthalten" findet man bei aufmerksamem Lesen im Supermarkt des Vertrauens...
Redaktion
27.04.2026
Hallo cf, ja, das wirkt auf Wasser erst mal komisch. Dazu muss man aber wissen, dass der Kleber, mit dem Ettiketten auf Flaschen kommen ganz oft nicht vegan sind ;) Dass etwas vegan ist, bezieht sich eben nicht nur auf das, was drin ist, sondern ob überhaupt Tiere beteiligt sind.