Die OS-Plattform ist bald Geschichte und mit ihr auch die Abmahngefahr. Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht, den Link im Shop zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung entpuppte sich in der Vergangenheit eher als eine Abmahngefahr, als eine kostengünstige Lösung zur Streitschlichtung. In vielen Fällen haben Händler:innen im Falle einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Kann diese nun ignoriert werden?
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