Verbraucherzentrale verklagt C&A wegen unklarer Rücksendepolitik

Veröffentlicht: 09.02.2026
imgAktualisierung: 09.02.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
09.02.2026
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Menschen laufen an einem C&A-Geschäft mit großen SALE-Schildern auf einer belebten Einkaufsstraße vorbei.
Erstellt mit KI
Die Verbraucherzentrale hat C&A verklagt: Anlass sind eine unklare Widerrufsbelehrung und eine umstrittene Gebühr im Online-Shop.


Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Klage gegen C&A eingereicht. Es geht um die Darstellung des Rücksendeprozesses im Online-Shop.

Fehlende Widerrufsbelehrung und Bearbeitungspauschale

Auf der Rücksendeseite von C&A werden Verbraucher:innen zwar über die Bedingungen der Warenrückgabe informiert, jedoch nicht klar und transparent über das Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts. Diese Information ist aber verpflichtend und darf nicht fehlen – auch dann nicht, wenn Rücksendungen praktisch möglich sind.

C&A verwendet in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen außerdem eine Klausel, nach der für Rücksendungen eine Gebühr von 0,99 Euro erhoben wird (außer bei Rückgabe in einer Filiale). Diese Gebühr wird entweder von der Erstattung abgezogen oder muss bei Kauf auf Rechnung zusätzlich überwiesen werden. So eine Gebühr kann als eine unangemessene Benachteiliung rechtswidirg sein.

Veröffentlicht: 09.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 09.02.2026
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Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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