Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen DocMorris N.V. eingereicht. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 UKl 2/26) geht es um die Frage, ob die Preiswerbung des Online-Apothekers gegen die Preisangabenverordnung verstößt.

Konkret beanstandet der vzbv, dass DocMorris mit prozentualen Preisnachlässen und durchgestrichenen Preisen wirbt, die sich auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers sowie auf den Apothekenverkaufspreis beziehen. Aus Sicht der Verbraucherschützer kann diese Darstellung Verbraucher in die Irre führen.

Ziel der Klage ist es, DocMorris diese Form der Werbung künftig zu untersagen. Das Verfahren wurde am 25. März 2026 eingereicht.

Ob die beanstandete Praxis tatsächlich unzulässig ist, wird nun das Oberlandesgericht Stuttgart klären. Die Entscheidung dürfte Signalwirkung für die Preisgestaltung und Rabattkommunikation im Online-Apothekenmarkt haben.

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