Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten – meist in Form von Abmahnungen – sind im E-Commerce an der Tagesordnung. Die meisten sind leider berechtigt; allerdings gibt es auch schwarze Schafe, die das System rechtsmissbräuchlich ausnutzen. Über einen Fall von Rechtsmissbrauch musste nun das Oberlandesgericht Frankfurt (Entscheidung vom 10.05.2024, Aktenzeichen: 6 W 41/24) entscheiden.
„Hör am besten gleich ganz auf, ok?!“
In dem Rechtsstreit ging es um Ärzte, die in dem Bereich der Penisvergrößerung tätig sind. Man war der Ansicht, dass der Konkurrent angeblicher Wettbewerbsverstöße beging. Um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, wurde dem Konkurrenten aber erst einmal ritterlich ein Angebot unterbreitet: Stellt der Konkurrent die Bewerbung und Durchführung von Penisvergrößerungen ein, werden die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche nicht weiter durchgesetzt. Außerdem bot man noch an, dass man dem Konkurrenten für 2.000 Euro Patienten, die an einer Penisvergrößerung interessiert sind, vermitteln könne. Eine außergerichtliche Einigung kam aber nicht zustande, sodass die Ärzte einen Eilantrag bei Gericht einreichten.
Es ging nicht um fairen Wettbewerb
Bereits das Landgericht der Vorinstanz hatte diesen Antrag als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen. Das OLG vertrat nun ebenfalls diese Ansicht. Zur Begründung führte das Gericht aus: „Bei gebotener Gesamtwürdigung aller Umstände hat das Landgericht den Eilantrag damit zutreffend als rechtsmissbräuchlich angesehen. (…) Die Antragstellerseite hat aber nicht nur versucht, sich die Berechtigung zur Verfolgung der geltend gemachten Unterlassungsanträge abkaufen zu lassen. Sie hat auch den Versuch unternommen, den Antragsgegner gezielt in seiner wettbewerblichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Penisverlängerungen zu behindern [...], um sich den entsprechenden Marktanteil zu sichern.“
Kurzum: Der Eilantrag war rechtsmissbräuchlich, da es den Antragstellern nicht darum ging, einen fairen Wettbewerb zu gestalten, sondern um die Ausschaltung eines Konkurrenten.
Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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