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Keine Wettbewerbsstrafe für Apple Pay

Veröffentlicht: 18.07.2024
imgAktualisierung: 18.07.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
18.07.2024
img 18.07.2024
ca. 1 Min.
Person zahlt mit dem iPhine
prykhodov/ Depositphotos.com
Das Bezahlsystem Apple Pay wurde von der EU-Kommission unter die Lupe genommen. Jetzt steht fest, dass der Konzern keine Strafe zahlen muss.


Apple sichert zu, anderen Entwicklern für mobiles Zahlen Zugang zum NFC-Chip seiner Geräte zu verschaffen, sodass mit dem iPhone weitere Zahlungsmittel genutzt werden können, als das hauseigene des Konzerns. Diese angebotenen Zusagen sollen nun zehn Jahre lang in Kraft bleiben.

Weil Apple alle kontaktlosen Zahlmethoden auf dem iPhone beschränkt hatte und nur Zahlungen über Apple Pay ermöglicht, wurden dem Konzern Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln der EU vorgeworfen, wie ZDF heute berichtet. Die Einschränkung hat Apple mit Sicherheitsbedenken begründet. 

Streit wird beigelegt

Nachdem die EU-Kommission dieses Vorgehen kritisierte und eine kartellrechtliche Untersuchung in die Wege leitete, knickte Apple ein und gab an, bald weitere Zahlungsdienste zuzulassen (wir berichteten). 

Zuvor hatten unter anderem Banken moniert, dass sie das kontaktlose Zahlen auf dem iPhone nicht nutzbar machen konnten, wenn es nicht über Apples digitale Geldbörse Apple Pay läuft. Die EU-Kommission war der Auffassung, dass dieses Vorgehen die Marktmacht missbraucht und den Wettbewerb von Drittanbietern beschränkt. 

Wenn die EU-Kommission die Zugeständnisse nicht akzeptiert hätte, hätte das Unternehmen vermutlich eine hohe Strafe zahlen müssen. Bei Verstößen gegen die EU-Wettbewerbsregeln kann die Kommission Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 18.07.2024
img Letzte Aktualisierung: 18.07.2024
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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