Wie steht es um die rechtliche Umsetzung in deutschen Online-Shops? Eine automatisierte Auswertung von 934 Shops durch den Prüfdienst rechtsklar24 liefert dazu Zahlen: Bei keinem einzigen blieb der Check ohne Befund, im Schnitt kamen sieben Treffer pro Shop zusammen. Die größten Lücken liegen bei der Barrierefreiheit und beim Widerrufsrecht.
Barrierefreiheit als häufigster Befund
Der Prüfdienst rechtsklar24 hat zwischen Ende Juli und Ende August 2026 automatisiert geprüft, wie 934 deutsche Online-Shops bei bis zu 23 gesetzlichen Pflichten abschneiden, vom Impressum über das Widerrufsrecht bis hin zur Barrierefreiheit. Der Scanner ruft dafür Startseite, Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufs- und Produktseiten ab und wertet sie technisch aus.
Am häufigsten fiel der Barrierefreiheits-Grundcheck auf: 94,6 Prozent der Shops hatten hier einen Befund, etwa fehlende Alternativtexte bei Bildern oder Formularfelder ohne verknüpfte Beschriftung. Ein automatisierter Test kann nur einen Teil möglicher Barrieren erkennen. Die Quote sei damit eher eine Unter- als eine Obergrenze, so die Untersuchung. Allerdings prüfte der Scanner dabei lediglich technisch, ob die Vorgaben umgesetzt sind, nicht aber im Einzelfall, ob ein Shop überhaupt unter das BFSG fällt.
Widerrufsbutton noch lückenhaft
Beim Widerrufsrecht zeigen sich mehrere zusammenhängende Lücken: 60 Prozent der Shops hatten eine unvollständige Widerrufsbelehrung, knapp die Hälfte kein auffindbares Muster-Widerrufsformular. Besonders auffällig ist der erst seit Mitte Juni 2026 vorgeschriebene Widerrufsbutton: Auch zwei Monate nach Inkrafttreten war er bei 38,1 Prozent der Shops nicht oder nicht auffindbar umgesetzt, bei 67 Shops fehlte er nachweislich ganz, obwohl eine Widerrufsseite vorhanden war.
Ein weiteres Muster betrifft veraltete Rechtstexte: Rund 39 Prozent der Shops verlinken noch auf die EU-Streitbeilegungsplattform, die bereits abgeschaltet wurde, gut 20 Prozent berufen sich auf das seit Mai 2024 aufgehobene Telemediengesetz. Zusammengerechnet blieb keiner der 934 geprüften Shops ohne Befund, der Median lag sogar bei sieben, das Maximum bei 17 Treffern pro Shop.
Fehler sind ein Wartungsproblem
Nach Einschätzung von rechtsklar24 handelt es sich weniger um Nachlässigkeit als um ein Wartungsproblem: Rechtstexte und Shop-Technik würden einmal eingerichtet und dann nicht laufend an neue Vorschriften angepasst. Allein seit 2024 kamen mit der GPSR, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dem Widerrufsbutton mehrere neue Pflichten hinzu, während die EU-Streitbeilegungsplattform wegfiel.
Genau an diesen jüngeren Vorgaben hapert es bei den meisten Shops, unabhängig davon, ob ein Shop zusätzlich über ein Gütesiegel verfügt oder nicht. Ein solches Siegel deckt vielfach auch andere Schwerpunkte ab, etwa Käuferschutz oder Zahlungsabwicklung, und ersetzt ohne laufende Kontrollmechanismen (noch) keine eigenständige, wiederkehrende Prüfung der gesetzlichen Informationspflichten.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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