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Knapp 1000 Online-Shops im Rechts-Check – Kein einziger fehlerfrei

Veröffentlicht: 14.09.2026
imgAktualisierung: 14.09.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.09.2026
img 14.09.2026
ca. 2 Min.
Einkaufswagen mit E-Commerce-Symbolen
VitalikRadko / Depositphotos.com
Eine Auswertung von 934 Online-Shops zeigt: Kein einziger blieb ohne rechtlichen Befund.


Wie steht es um die rechtliche Umsetzung in deutschen Online-Shops? Eine automatisierte Auswertung von 934 Shops durch den Prüfdienst rechtsklar24 liefert dazu Zahlen: Bei keinem einzigen blieb der Check ohne Befund, im Schnitt kamen sieben Treffer pro Shop zusammen. Die größten Lücken liegen bei der Barrierefreiheit und beim Widerrufsrecht.

Barrierefreiheit als häufigster Befund

Der Prüfdienst rechtsklar24 hat zwischen Ende Juli und Ende August 2026 automatisiert geprüft, wie 934 deutsche Online-Shops bei bis zu 23 gesetzlichen Pflichten abschneiden, vom Impressum über das Widerrufsrecht bis hin zur Barrierefreiheit. Der Scanner ruft dafür Startseite, Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufs- und Produktseiten ab und wertet sie technisch aus.

Am häufigsten fiel der Barrierefreiheits-Grundcheck auf: 94,6 Prozent der Shops hatten hier einen Befund, etwa fehlende Alternativtexte bei Bildern oder Formularfelder ohne verknüpfte Beschriftung. Ein automatisierter Test kann nur einen Teil möglicher Barrieren erkennen. Die Quote sei damit eher eine Unter- als eine Obergrenze, so die Untersuchung. Allerdings prüfte der Scanner dabei lediglich technisch, ob die Vorgaben umgesetzt sind, nicht aber im Einzelfall, ob ein Shop überhaupt unter das BFSG fällt.

Widerrufsbutton noch lückenhaft

Beim Widerrufsrecht zeigen sich mehrere zusammenhängende Lücken: 60 Prozent der Shops hatten eine unvollständige Widerrufsbelehrung, knapp die Hälfte kein auffindbares Muster-Widerrufsformular. Besonders auffällig ist der erst seit Mitte Juni 2026 vorgeschriebene Widerrufsbutton: Auch zwei Monate nach Inkrafttreten war er bei 38,1 Prozent der Shops nicht oder nicht auffindbar umgesetzt, bei 67 Shops fehlte er nachweislich ganz, obwohl eine Widerrufsseite vorhanden war.

Ein weiteres Muster betrifft veraltete Rechtstexte: Rund 39 Prozent der Shops verlinken noch auf die EU-Streitbeilegungsplattform, die bereits abgeschaltet wurde, gut 20 Prozent berufen sich auf das seit Mai 2024 aufgehobene Telemediengesetz. Zusammengerechnet blieb keiner der 934 geprüften Shops ohne Befund, der Median lag sogar bei sieben, das Maximum bei 17 Treffern pro Shop.

Fehler sind ein Wartungsproblem

Nach Einschätzung von rechtsklar24 handelt es sich weniger um Nachlässigkeit als um ein Wartungsproblem: Rechtstexte und Shop-Technik würden einmal eingerichtet und dann nicht laufend an neue Vorschriften angepasst. Allein seit 2024 kamen mit der GPSR, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dem Widerrufsbutton mehrere neue Pflichten hinzu, während die EU-Streitbeilegungsplattform wegfiel. 

Genau an diesen jüngeren Vorgaben hapert es bei den meisten Shops, unabhängig davon, ob ein Shop zusätzlich über ein Gütesiegel verfügt oder nicht. Ein solches Siegel deckt vielfach auch andere Schwerpunkte ab, etwa Käuferschutz oder Zahlungsabwicklung, und ersetzt ohne laufende Kontrollmechanismen (noch) keine eigenständige, wiederkehrende Prüfung der gesetzlichen Informationspflichten.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 14.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 14.09.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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Ralf
19.09.2026

Antworten

Da kann ich dem Schreiber zuvor nicht zustimmen. Es ist kein Witz, es ist eine Notwendigkeit. Wenn jeder Shopbetreiber sich an die gesetzlichen Grundlagen halten würden, dann müssten diese nicht zunehmend verschärft werden. Als Shopbetreiber hat man eine Verantwortung. Wer dem nicht nachkommt, sollte keinen Online-Shop betreiben dürfen. Sich über alles aufzuregen aber nichts dagegen tun, das sind die Besten. Wer seinen Shop nicht aktuell hält und alles für ein Witz hält der sollte sich überlegen ob er überhaupt Online verkauft.
Raphael
19.09.2026

Antworten

Eine eigene Shoplösung erfordert, dass die Regelungen die im Artikel erwähnt werden selbst umgesetzt werden. Der Aufwand um Abmahnungen durch Verstöße zu vermeiden ist für eine Einzelperson praktisch nicht tragbar - was die Statistik aus diesem Artikel anschaulich verdeutlicht. Selbst wenn man nur die 60% der Verstöße heranzieht, die sich nicht auf die teils schwerer testbaren Barrierefreiheitskriterien beziehen, scheinen mehr als die Hälfte der Betreiber von Online-Shops entweder nicht die Ressourcen zu haben, um die rechtlichen Pflichten zeitnah zu erfüllen, oder sie riskieren bewusst eine Abmahnung im bis zu vierstelligen Bereich. Dabei ist es aktuell egal ob es sich um eine Person oder ein riesiges Unternehmen handelt und für mich als neuer Einzelunternehmer mit aktuell 0€ Umsatz wären die Konsequenzen einer Abmahnung nicht tragbar. Die Gefahr solch einer Abmahnung, wie beispielsweise auch für das Ende September auf uns zukommenden Gewährleistungslabel, tragen dabei aber aktuell auch auf Marktplätzen wie Etsy, eBay o.ä. die Verkäufer selbst. Die Umsetzung ist dort allerdings nicht in der Hand des Verkäufers - und die Lösung Plattform ist oft schlicht und ergreifend nicht zeitnah oder rechtskonform zu erwarten - die Plattform trägt zudem kein nennenswertes Risiko, während viele Verkäufer von der Plattform abhängig sind. Temporäres Einstellen von Verkäufen ist aufgrund des zeitlichen Drucks durch die unvermeidbaren laufenden Kosten häufig keine Option und unrealistisch - ein Verkauf auf Etsy ist aufgrund der Umsetzung des Widerruf-Buttons meines Wissens nach selbst jetzt (19.9.2026) noch nicht abmahnsicher möglich. Nach aktuellem Stand kommen basierend auf den Angeboten von AuthoriseMe (Stand 15.9.2026, alle EU-Staaten außer Deutschland in der günstigsten Ausführung) noch jährlich 7.099 € Grundkosten (vor Steuern) für die neuen Verpackungsverordnung hinzu, sowie ein nennenswerter organisatorischer Aufwand um die rechtlichen Vorgaben der einzelnen EU-Staaten zu erfüllen, wenn ich mehr als den deutschen Markt abgreifen möchte. Die Kosten für die eigentlichen Lizenzierung sind dabei im Centbereich pro Kilogramm Versandmaterial. Mal abgesehen davon, dass ich nur neu gekaufte Versandverpackung verwenden kann - die Nachweispflicht für die Lizenzierung liegt bei mir. Bin ich mit der Ansicht, dass das nicht die Idee eines freien europäischen Binnenmarkts sein sollte, wirklich auf so einem verlorenen Posten, wie es sich in den letzen Monaten anfühlt?
Marc
19.09.2026

Antworten

Das ist heute gar nicht mehr möglich ..... halbfertige Gesetze und alle paar Wochen was Neues .... bestes Beispiel ist dieses Jahr. Wenn man alle Gesetzesänderungen oder Anspassungen mitrechnet, kommt man auf knapp 15 mal Anpassen der Widerrufbelehrung in den letzten 21 Jahren. Sorry, aber ich kenne inzwischen nicht mal mehr meine eigenen AGBs... und das ist leider echte traurige Realität. .... Also wir brauchen dringend mehr Regeln und viel mehr Gesetze!!! (Ironie aus)
Tom
17.09.2026

Antworten

Habt ihr die Prüfung mal ausgetestet. Bei meinem Shop werden genau sieben Punkte moniert. Das sind wohl alles fehlende Erklärungen, wie z.B. die Barrierefreiheitserklärung. Natürlich sind die Fehler dann noch zur Hälfte verpixelt, damit man auch ja Geld ausgeben muss um einen "fehlerfreien" Shop zu haben. Dank Händlerbund haben wir aber alle geforderten Erklärungen etc. auf der Webseite. Fazit: So wie die prüfen ist es kein Wunder, dass sie keinen fehlerfreien Shop gefunden haben. Für mich ist das eine reine Kundenwerbung und das mit unlauteren Mitteln. Lasst Euch nicht veräppeln!
Redaktion
21.09.2026
Hallo Tom, vielen Dank für das Feedback. Uns ging es auch in erster Linie um Awareness und so viel dürfen wir verraten: Bei unseren Händlerbund-Shoptiefenprüfungen sieht es ähnlich aus, trotz aller Unterstützung. So viel kann gesagt sein: DEN rechtssicheren Online-Shop gibt es nicht. Irgendwo versteckt sich immer noch ein kleiner Fehler wie eine unzulässige Werbeaussage oä. Aber dafür sind solche Audits ja da: euch vorher zu schützen, bevor er Abmahner die Verstöße findet ;) Viele Grüße, die Redaktion
Mark Scheribel
04.10.2026
Hallo Tom, ein Punkt zur Einordnung, weil das oft verwechselt wird: In der Gesamtauswertung war der häufigste Befund nicht eine fehlende Erklärung, sondern der technische Barrierefreiheits-Grundcheck, also Bilder ohne Alternativtext und Formularfelder ohne verknüpfte Beschriftung. Eine Barrierefreiheitserklärung ist wichtig, ersetzt diese Punkte aber nicht. Beides kannst du kostenlos selbst prüfen: - Die Browser-Erweiterung WAVE oder Lighthouse (steckt in Chrome) auf Startseite, Produktseite und Warenkorb laufen lassen und nach "Missing alternative text" und "Missing form label" schauen. - Bei Formularen auf die Beschriftung klicken: Springt der Cursor ins Feld? Wenn nicht, fehlt meist die Verknüpfung. Das passiert oft bei Newsletter- und Kontaktformularen aus Plugins. - Die Erklärung sollte zum echten Stand passen: was erfüllt ist, was noch nicht, ein Kontaktweg für Rückmeldungen und die zuständige Marktüberwachungsstelle (MLBF). Eine Vorlage ohne Bezug zum Shop hilft wenig. Ob ein Shop überhaupt unter das BFSG fällt (Stichwort Kleinstunternehmen-Ausnahme), prüft so ein Scan nicht, da hast du recht. Transparenz: Ich mache beruflich Barrierefreiheits-Checks für Shops und bin daher nicht ganz neutral.
Jay
15.09.2026

Antworten

Das geht auch gar nicht, weil manche Sachen technisch im Shop nicht umsetzbar sind, die gefordert werden und weil die ganzen REgularien einfach nur ein verdammter Witz sind.