Das Widerrufsrecht ist ein sehr umfassendes Recht; erlischt aber in einigen Fällen. Diese gesetzlich vorgegebenen Fälle sorgen immer wieder für Diskussionspotential, da es eben nicht immer so eindeutig ist. So ist es beispielsweise bei Hygieneprodukten. Hier erlischt das Widerrufsrecht, wenn bei einem
- Hygieneprodukt
- das Hygienesiegel
gebrochen wurde. Oftmals ist es schon schwierig zu beurteilen, wann ein Produkt ein Hygieneprodukt ist. Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Urteil vom 27.03.2025, Az.: 327 O 222/24) hat diese Frage nun für elektrische Zahnbürsten beantwortet.
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