Wer als Unternehmen einen YouTube-Kanal betreibt, kennt das Problem: Ein Video wird gesperrt, eine Verwarnung ausgesprochen – aber welche Stelle des Videos welche Regel verletzt haben soll, bleibt im Dunkeln. Das Landgericht Düsseldorf hat dieser Praxis nun eine Grenze gesetzt, in einem Fall, den die Kanzlei LHR vor Gericht gebracht hat.
Mit Beschluss vom 01.07.2026 (Az. 36 O 80/26 [Kart]) untersagte das Gericht Google Ireland Limited im Wege der einstweiligen Verfügung, das Video eines gewerblichen Kanalbetreibers aus dem Bereich Jagd- und Schießsportzubehör weiter zu sperren. YouTube hatte lediglich pauschal auf einen Verstoß gegen die „Richtlinie zu Schusswaffen“ verwiesen, ohne zu sagen, welche Aussage oder Szene konkret gemeint war. Auch die Beschwerde des Betreibers blieb ohne echte Antwort. Die Kanzlei LHR, die den Kanalbetreiber vertrat, zog daraufhin vor Gericht.
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