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YouTube sperrt Video von Händler – und verliert

Veröffentlicht: 07.07.2026
imgAktualisierung: 07.07.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
07.07.2026
img 07.07.2026
ca. 2 Min.
Hand hält Smartphone mit YouTube-Logo vor blauem Hintergrund.
Mojahid_Mottakin / Depositphotos.com
Das LG Düsseldorf untersagt YouTube die pauschale Sperrung eines Unternehmensvideos.


Wer als Unternehmen einen YouTube-Kanal betreibt, kennt das Problem: Ein Video wird gesperrt, eine Verwarnung ausgesprochen – aber welche Stelle des Videos welche Regel verletzt haben soll, bleibt im Dunkeln. Das Landgericht Düsseldorf hat dieser Praxis nun eine Grenze gesetzt, in einem Fall, den die Kanzlei LHR vor Gericht gebracht hat.

Mit Beschluss vom 01.07.2026 (Az. 36 O 80/26 [Kart]) untersagte das Gericht Google Ireland Limited im Wege der einstweiligen Verfügung, das Video eines gewerblichen Kanalbetreibers aus dem Bereich Jagd- und Schießsportzubehör weiter zu sperren. YouTube hatte lediglich pauschal auf einen Verstoß gegen die „Richtlinie zu Schusswaffen“ verwiesen, ohne zu sagen, welche Aussage oder Szene konkret gemeint war. Auch die Beschwerde des Betreibers blieb ohne echte Antwort. Die Kanzlei LHR, die den Kanalbetreiber vertrat, zog daraufhin vor Gericht.

Plattformen müssen Sperren begründen

Große Plattformen wie YouTube gelten rechtlich oft als so marktmächtig, dass sie gewerbliche Nutzer nicht einfach nach Belieben behindern dürfen – das regelt das Kartellrecht (konkret § 19 und § 33 GWB). Für Unternehmen ist der Kanal schließlich Werbefläche, Kundenkontakt und Vertriebsweg zugleich. Wenn eine Plattform ein Video sperrt und dabei nur mit einer allgemeinen Floskel wie „Verstoß gegen Richtlinie XY“ argumentiert, kann der Betreiber sich gar nicht richtig wehren oder sein Verhalten anpassen. Genau das wertete das Gericht als unzulässige Behinderung. Diese Sichtweise passt auch zu Regeln, die ohnehin schon für Plattformen gelten: Der Digital Services Act (DSA) und die P2B-Verordnung verlangen bei Sperrungen gegenüber Unternehmen ebenfalls eine klare, nachvollziehbare Begründung.

Für Händler heißt das: Sich wehren kann sich lohnen

Plattformen dürfen weiterhin moderieren und bei echten Verstößen einschreiten. Sie müssen aber sagen, was genau beanstandet wird. Wer nur eine Standardfloskel als Begründung erhält, muss das nicht einfach hinnehmen – im Zweifel lohnt sich der Gang vor Gericht. Wichtig ist dabei, den Fall gut zu dokumentieren: Wie wichtig ist der Kanal wirtschaftlich, welche Beschwerden wurden bereits eingereicht, welche Antworten kamen zurück (oder eben nicht)?

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 07.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 07.07.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Robert Flachenäcker
08.07.2026

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Ich kenne diese Verhalten von kleinanzeigen.de zur Genüge, wo immer wieder Inserate von mir mit den gleichen fabulösen Begründungen gelöscht wurden. Auch hartnäckiges Nachfragen, welche Sperrgründe genau vorlagen, wurden stets mit Standardfloskeln des Praktikanten oder der KI oder ähnlicher Inkompetenz beantwortet - ein zeitraubendes Unterfangen. Ich habe mich irgendwann entschieden, meine wertvolle Lebenszeit zu sparen und mich mit diesen Plattformen nicht mehr rumzustreiten - und - siehe da - das Leben geht weiter...