Das Widerrufsrecht gilt als scharfes Schwert im Online-Handel: Vertrag widerrufen, Ware zurück, Geld zurück. Doch was passiert, wenn die Ware vor dem Widerruf bereits genutzt wurde? Mit Urteil vom 22.01.2026 (8 U 1813/25 e) konkretisiert das OLG München die Wertersatzpflicht und zieht eine Grenze zwischen einer folgenlosen Prüfung und einer wertersatzpflichtigen Ingebrauchnahme.
Ausgangspunkt ist der Widerruf eines online gekauften Teslas. Die Konsequenzen reichen jedoch weit über den Fahrzeugkauf hinaus und betreffen den gesamten E-Commerce.
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