Widerrufsrecht und Wertverlust: Wann Nutzung Wertersatz auslöst

Veröffentlicht: 25.02.2026
imgAktualisierung: 25.02.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
25.02.2026
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Fragezeichen
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Das OLG München stärkt die Wertersatzpflicht nach einem Widerruf.


Das Widerrufsrecht gilt als scharfes Schwert im Online-Handel: Vertrag widerrufen, Ware zurück, Geld zurück. Doch was passiert, wenn die Ware vor dem Widerruf bereits genutzt wurde? Mit Urteil vom 22.01.2026 (8 U 1813/25 e) konkretisiert das OLG München die Wertersatzpflicht und zieht eine Grenze zwischen einer folgenlosen Prüfung und einer wertersatzpflichtigen Ingebrauchnahme.

Ausgangspunkt ist der Widerruf eines online gekauften Teslas. Die Konsequenzen reichen jedoch weit über den Fahrzeugkauf hinaus und betreffen den gesamten E-Commerce.

Die Entscheidung: Wertersatz nach Zulassung

Der Kläger hatte ein Tesla Model Y online erworben und den Vertrag kurz nach Übergabe widerrufen. Anders als die Vorinstanz ließ das OLG München eine Aufrechnung des Unternehmers mit einem Wertersatzanspruch zu.

Verbraucher schulden Wertersatz, wenn ein Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht erforderlich war.

Nach Auffassung des Senats überschreitet bereits die Erstzulassung eines Neufahrzeugs diese Prüfschwelle. Zwar dürfe ein online gekauftes Auto getestet werden, etwa durch Sichtprüfung, Funktionschecks oder eine kurze Probefahrt. Eine dauerhafte Zulassung sei hierfür jedoch nicht notwendig. Diese führe unabhängig von der tatsächlichen Fahrleistung zu einem marktüblichen Minderwert.

Den Wertverlust schätzte das Gericht pauschal auf 20 Prozent des Kaufpreises. Maßgeblich sei der mit der Erstzulassung verbundene Statuswechsel vom Neuwagen zum Gebrauchtfahrzeug, nicht die Kilometerleistung oder Nutzungsdauer.

Folgen für den E-Commerce

Für Händler bedeutet das: Es lohnt sich immer mehr, einen Wertersatz realistisch durchzusetzen, wenn Nutzung über das zur Prüfung Erforderliche hinausgeht. Der Maßstab ist dabei folgender: Was hätte der Kunde im Ladengeschäft tun dürfen? Wer etwa Elektronik intensiv in Betrieb nimmt, Software registriert, Hygieneartikel öffnet oder Produkte individualisiert, bewegt sich schnell außerhalb der „Prüfung“. In solchen Fällen kann ein Wertverlust geltend gemacht werden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 25.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 25.02.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Olaf
26.02.2026

Antworten

Bei einem Auto mag die Sache vielleicht einfach sein, weil die Zulassung eben einen Vorgang darstellt, der beweisbar und damit unstrittig ist. Was macht man jedoch als Händler, der überwiegend hochpreisige Geräte aus dem Garten Bereich anbietet, die von den Käufern 14 oder 30 Tage lang nach Kauf genutzt wurden und dann widerrufen werden? In aller Regel behauptet der Käufer nämlich, er hätte den Artikel in der Zeit bis zum Widerruf nicht genutzt, sodass eine Rückerstattung des Kauflreises in voller Höhe zu erfolgen hätte und der Abzug eines Wertverlustes unzulässig sei.(obwohl der Käufer den Artikel in Wahrheit nur deshalb bestellt hat, um die geplante, oftmals nur einmali im Jahr zu erledigende Gartenarbeit mit dem gekauften Gerät "kostenfrei" zu erledigen). Wenn wir dann als Verkäufer Wertverlust abziehen udn nicht 100 % Kaufpreis erstatten, wenden sich Käufer meist bekanntlich sofort an Paypal oder stirpe und eröffnen einen Fall, der dann zu deren Gunsten entschieden wird. In der Praxis nützt das Urteil also nichts, weil payolal und Co sich daran nicht orientieren werden und man als kleiner Betrieb nicht jedes Mal ein Rechtverfahren eröffnen kann und will. .
Jens
26.02.2026

Antworten

Diese Info muss man jetzt nur noch Marktplätzen wie Amazon mitteilen, damit die nicht eigenverantwortlich Kunden den Betrag erstatten. Wir versuchen solche Sachen schon Jahrelang durchzusetzen und sei es allein deswegen, damit solche Kunden, die Sachen "Nutzen" und dann zurückschicken nicht erneut bei uns bestellen.
Andreas B.
26.02.2026
Auch wenn Amazon oder PayPal die Zahlung dem Käufer zurück erstattet, ist dies keine rechtliche Bindung. Stellen sie dem Kunden eine Rechnung über den Wertverlust und fordern diese auch mit Nachruck ein.