Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat gegen die Widerrufspraktiken eines Online-Shops geklagt und vor dem Landgericht Bochum recht bekommen. Der Shop hatte bei einem Widerruf die Summe lediglich als Warengutschein zurückerstattet.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat gegen die Widerrufspraktiken eines Online-Shops geklagt und vor dem Landgericht Bochum recht bekommen. Der Shop hatte bei einem Widerruf die Summe lediglich als Warengutschein zurückerstattet.
Im beklagten Online-Shop wurde nach Angabe der Verbraucherzentrale nach einer Retoure das Geld lediglich als Gutscheincode zurück erstattet, wie eine Kundin des Shops im Verfahren mitteilte. Die Kundin kaufte im Shop ein Kleid, sendete dieses zurück und erhielt per E-Mail einen Gutscheincode, der ein Jahr lang gültig sein sollte. Die Kundin meldete sich daraufhin beim Shop per E-Mail und gab an, kein anderes Kleid erwerben zu wollen und forderte eine Rückzahlung des Kaufpreises. Der Shop verwies dabei erneut auf die Tatsache, dass die Rückerstattung in Form eines Gutscheins erfolgt.
Daraufhin erfolgte eine Abmahnung, mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da es sich um einen Verstoß gegen Verbraucherrechte handelt und somit ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Als keine Unterlassungserklärung unterzeichnet wurde, landete der Fall vor Gericht.
Auch das Landgericht Bochum nahm einen Wettbewerbsverstoß an (Urteil vom 15.10.2025 Az.: I-13 O 72/25). § 357 Abs. 3 BGB schreibt vor, dass die Rückzahlung nach einem Widerruf auf die gleiche Weise zu erfolgen hat, die der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Dies ist hier nicht geschehen. Zwar kann eine andere Rückzahlung vereinbart werden, dann muss diese Vereinbarung allerdings ausdrücklich erfolgen, eine Regelung in den AGB reicht nicht aus. Eine solche Vereinbarung gab es hier nicht.
Der beklagte Shop wurde dazu verurteilt, die Rückzahlung nicht nur in Form eines Gutscheins anzubieten. Wenn der Shop sich nicht daran hält, wird ein Ordnungsgeld fällig.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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