Das Landgericht Berlin (Urteil vom 11.2.2025, Aktenzeichen: 15 O 287/24) hat kürzlich in einem Fall des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden. Der VZBV ging gegen eine Plattform vor, die Widerrufsrecht und Bestellvorgang irreführend gestaltete.
Bei der Plattform handelt es sich um „https://copecart.com“. Über die Plattform können Händler:innen, die keinen eigenen Shop aufbauen wollen, ihre Produkte als Vendoren verkaufen lassen. Anders, als auf gängigen Marktplätzen, tritt die Plattform also als Verkäufer gegenüber den Kund:innen in Erscheinung.
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