Die Einführung von Werbung in Amazons hauseigenen Streamingdienst Prime Video im Februar 2024 war unzulässig. Das Landgericht München entschied nach einer Sammelklage gegen den Online-Riesen.
Unzulässige Vertragsänderung
Im Februar 2024 verkündete Amazon, dass Prime-Video-Inhalte künftig Werbung enthalten werden. Für Nutzer:innen gab es die Möglichkeit, für zusätzlich 2,99 Euro im Monat eine werbefreie Version zu erwerben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband erhob eine Sammelklage gegen dieses Vorgehen. Amazon schulde seinen Nutzer:innen ein Streamingangebot ohne Werbung, andernfalls handle es sich um eine einseitige Vertragsänderung. Für die meisten Kund:innen sei die Werbefreiheit ein zentraler Aspekt für das Abonnement. „Die Werbefreiheit des Videostreamingangebots und damit der ,ungestörte Werkgenuss’ stelle einen wesentlichen Wertfaktor für die Kunden dar“, so das Landgericht in seiner Pressemitteilung.
Das Gericht stimmte der Auffassung der Verbraucherschützer zu, dass es sich um eine „unzulässige Vertragsänderung“ handelt. Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb.
Positives Signal für Sammelklage
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in der Entscheidung ein positives Signal für Sammelklagen.
„Das ist ein sehr wichtiges Urteil. Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte. Mitglieder haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option, und zwar ohne Mehrkosten“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands über das Urteil in einer Pressemitteilung.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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