Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gegen die Modekette Bonprix geklagt. Diese hatte mit dem Kauf auf Rechnung geworben, allerdings verschwiegen, dass dabei eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Darauf hätte nach Ansicht der Verbraucherzentrale hingewiesen werden müssen.
Das Verfahren landete vor dem Bundesgerichtshof (BGH), welcher die Frage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergab. Dieser stellte sich auf die Seite der Verbraucherschützer und sah in der Aussage ohne weitere Erklärung eine irreführende Werbung, wie beck-aktuell berichtete.
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