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Werbung für Allergiemittel mit „macht nicht müde“ ist irreführend ... wenn es müde macht

Veröffentlicht: 11.05.2026
imgAktualisierung: 11.05.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
11.05.2026
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Pusteblume
rfphoto / Depositphotos.com
Ein Pharmaunternehmen wirbt damit, dass sein Allergiemittel nicht müde macht. Das Landgericht Frankfurt sieht das anders.


Ein Pharmaunternehmen bewarb ein Antihistaminikum, das gegen Heuschnupfen und Nesselsucht eingesetzt wird, auf seiner Webseite offensiv mit dem Slogan „macht nicht müde“. Was für viele Geplagte wie ein Heilsversprechen klingt, rief einen Kontrollverein der Pharmaindustrie auf den Plan.

Studienvergleich schützt nicht vor Irreführung

Das Unternehmen versuchte, die Werbeaussage mit einem erläuternden Hinweis zu retten. Man argumentierte, dass Müdigkeit in Studien bei der Einnahme des Mittels nicht häufiger aufgetreten sei als bei einer Testgruppe, die lediglich ein wirkungsloses Scheinmedikament (Placebo) erhielt. Doch diese Argumentation ließen die Richter am Landgericht Frankfurt nicht gelten. „Die Werbeaussagen würden auch nicht durch den Hinweis auf die durchgeführten Studien gestützt“, zitiert die Pressemitteilung des Gerichts die Kammer für Wettbewerbssachen. Ein bloßer Vergleich reiche nicht aus. Vielmehr müsste positiv bewiesen werden, dass das Mittel tatsächlich keine Ermüdungserscheinungen auslösen kann. Da die Fachinformationen Müdigkeit als mögliche Folge nennen, darf die Werbung diese Wirkung nicht kategorisch ausschließen.

Das Urteil vom 23. April 2026 kann noch per Berufung angefochten werden. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 11.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 11.05.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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