Werbung via E-Mail ist aus dem E-Commerce kaum wegzudenken. Einfach und kostengünstig erreicht man so eine Vielzahl von potenziellen Kund:innen. Allerdings ist diese Art der Werbung auch streng reguliert und darf nur mit vorheriger Einwilligung versendet werden. Werbe-E-Mails, die ohne vorherige Einwilligung verschickt werden, gelten als unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und können abgemahnt werden. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine informative E-Mail handelt, die zu einem kleinen Teil Werbung enthält, wie das Landgericht Stade (30.10.2024 - Az.: 3 S 24/24) entschieden hat.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben