Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Microsoft Advertising für die Verwendung von Cookies ohne Einwilligung haften muss, auch wenn diese auf Drittanbieter-Webseiten gesammelt werden, wie Beck-aktuell berichtet.
Microsoft Advertising ist eine Dienstleistung von Microsoft, die Firmenkunden hilft, Werbung zu platzieren, die Cookies zu verwalten und die Werbung auszuwerten. Auf Seiten von Drittanbietern können so personalisierte Anzeigen geschaltet und Daten gesammelt werden, um den Erfolg der Werbekampagne zu messen. Dafür werden kleine Textdateien auf dem Endgerät der Nutzer:innen gesammelt, die sogenannten Cookies. Diese dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Nutzer:innen gespeichert werden.
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