Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil gegen den Secondhand-Anbieter Vinted gefällt. Konkret ging es um den voreingestellten Verkäuferschutz der Plattform. Mit dem Verkäuferschutz werden 5 Prozent des Verkaufspreises plus 70 Cent berechnet. Kund:innen haben keine Möglichkeit, den Käuferschutz abzuwählen. Während das Landgericht Berlin noch entschied, dass über den Käuferschutz anders informiert werden muss, entschied nun das Kammergericht, dass der Käuferschutz gar nicht verpflichtend sein darf.
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