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Verwechslungsgefahr: Likör „OHNE EI“ enthält überraschenderweise kein Ei

Veröffentlicht: 25.04.2025
imgAktualisierung: 25.04.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
25.04.2025
img 25.04.2025
ca. 2 Min.
Eierlikör im Nest
Erstellt mit Dall-E
Die Bezeichnung „LIKÖR OHNE EI“ soll dem Eierlikör zu ähnlich sein. Daher wird ein Spirituosenverkäufer nun verklagt.


Bezeichnungen für vegane Produkte haben schon häufiger die Gerichte beschäftigt. So musste letztlich eine EU-Verordnung dafür sorgen, dass Milchalternativen nicht als Milch bezeichnet werden dürfen, da „Milch“ ausschließlich das Erzeugnis aus dem Melken von Tieren ist (Kokosmilch ist dabei eine Ausnahme, an die habe man sich schon gewöhnt). In Frankreich sorgte das vegetarische Schnitzel für Ärger bei der Fleischlobby.

Der Online-Shop Warlich-Rum hat sich daher bei seiner veganen Eierlikör-Alternative für eine denkbar eindeutige, klare Bezeichnung entschieden: „LIKÖR OHNE EI“. Sollte man meinen.

Unrechtmäßige Anspielung auf Eierlikör

Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e. V. sieht das allerdings anders. Der Name sei eine unrechtmäßige Anspielung auf Eierlikör. Der zuständige Anwalt des Verbandes, Christofer EGGers (der seinen Namen vielleicht etwas zu ernst nimmt), ist der Ansicht, dass die Bezeichnung nun mal zu nah am echten Eierlikör sei. Auch wenn dort explizit „ohne Ei“ steht, bediene man sich ja an dem geschützten Begriff Eierlikör, wie unter anderem der Stern berichtete. Vorsitzender des Schutzverbandes ist übrigens William Verpoorten, Chef des bekannten Eierlikör-Unternehmens Verpoorten. Aber mit Sicherheit geht es den Herren in erster Linie um den Verbraucherschutz.

Verpoorten hat in der Vergangenheit schon ähnlich spannende Rechtsstreitigkeiten geführt: So musste das Oberlandesgericht Düsseldorf im Jahr 2023 entscheiden, ob die Verwendung der Worte „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ zu ähnlich am Verpoorten Slogan „Eieiei“ dran sei. 

Geschäftsführer Ole Wittmann startet Crowdfunding

Jetzt muss also ein deutsches Gericht entscheiden, ob ein Likör ohne Ei „LIKÖR OHNE EI“ heißen darf. Kein Scherz.

Da Gerichtsverfahren teuer sind, hat Geschäftsführer Ole Wittman sich an die Öffentlichkeit gewandt und sammelt Spenden, die helfen sollen, die Prozesskosten zu tragen. Wenn Warlich-Rum den Prozess gewinnt und die Prozesskosten von der Gegenseite erstattet bekommt, wird das gesammelte Geld an den deutschen Tierschutzbund gespendet.

Veröffentlicht: 25.04.2025
img Letzte Aktualisierung: 25.04.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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cf
06.05.2025

Antworten

Bald ist es soweit, dass die Produkte auch optisch nicht mehr ähnlich sein dürfen, so dass der genannte Veggi-Likör dann auch nicht diese gelbliche Farbe haben darf, denn der durchschnittlich verdummte Verbraucher könnte ja anhand des Bildes glauben, dass es sich um Eierlikör handelt - das gilt übrigens dann auch für Kokosmilch, was im Fall einer Kokosallergie zu schlimmen Folgen führen würde. Frage des Tages: Kann man bei Likör zusätzlich zum Namen und der Rezeptur wohl auch die optischen Merkmale schützen lassen, so dass gelbliche Getränke in klaren Glasflaschen zur Markenidentität werden? Dann wird es so richtig lustig.... Sollte man mal versuchen :-)
brrrrr
04.05.2025

Antworten

Bei der Scheuermilch ist ja offenbar noch alles friedlich, ich möchte dann aber gerne auch schon mal vorab sammeln für den Fall dass ein vorab erbetenes Plazet der Mitbewerber ausbleiben sollte und anschließend Anwälte + Gerichte beschäftigt werden. Geplant ist nämlich "brrrrr-Sport für Aktive", die Schokotafel mit Nüssen oder Marzipan. Aber nun ohne bitteren Spaß, allgemein wünschenswert ist doch letztlich, dass Verbraucher deutlich(er) über deklarierte Produkteigenschaften informiert werden müssen. Der Kampf um Werbeslogans wird dann nachrangig
Peter
28.04.2025

Antworten

Kann dieser Irrsinn nicht gestoppt werden. Unsere Gerichte haben wirklich schon genug Arbeit und sollten sich um wichtige Dinge kümmern können. Oder gibt es demnächst einen Prozess zum Thema Scheuermilch. Ein Verbraucher könnte ja "Milch" lesen und das Reinigungsmittel trinken oder sich einen Pudding kochen - mit fatalen Folgen. ;)
Robert
25.04.2025

Antworten

Ganz ehrlich: Viele Veganer machen es sich in Sachen Namensgebung zu leicht. Statt eigene, kreative Begriffe für ihre Produkte zu erfinden, greifen sie auf bekannte Bezeichnungen aus der Welt tierischer Lebensmittel zurück – nur eben mit dem Zusatz „vegan“ oder „vegetarisch“. Das wirkt nicht nur widersprüchlich, sondern führt auch regelmäßig zu juristischen Auseinandersetzungen. Wenn ich Begriffe wie „vegetarisches Schnitzel“ oder „vegane Wurst“ höre, frage ich mich ernsthaft, warum man sich nicht einfach von solchen tierbezogenen Begriffen verabschiedet. Das gleiche gilt übrigens auch für Produkte wie Eierlikör – ob mit oder ohne Ei. Auch hier wäre es konsequent, Bezeichnungen mit direktem Bezug zum Tier zu vermeiden. Warum nicht einfach komplett neue Namen schaffen? Diese ständige Anlehnung an tierische Produkte fühlt sich wie eine schlechte Kopie an – und ehrlich gesagt: Mich nervt das. Zudem ist die Ähnlichkeit zum echten Eierlikör nach Abbild schon verdammt ähnlich - Hier gibt es meiner Ansicht nach keinen Diskussionsgrund mehr.
Sven
30.04.2025
Ich weiß, was sie meinen. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass ein Hersteller eine vegane Alternative zur Wurst, zum Schnitzel oder Eierlikör entwickelt und anbietet. Und der angepeilte Kunde wird nach "Eierlikör vegan" oder "veganes Schnitzel" suchen, um eine solche Alternative zu finden. Wie soll man seine Zielgruppe erreichen? Mit eigenen Begriffen schwierig. Das kann sich mit der Zeit ändern. Aber aktuell kann ich das absolut nachvollziehen. Genauso verhält es sich mit den Milch-Alternativen: vegane Menschen suchen einen Ersatz für tierische Milch. Und mal ehrlich: Kokosmilch ist rechtlich kein Problem, dafür alles andere, was nicht aus der Kuh bzw. dem Tier kommt? Ich schließe mich dem anderen Kommentar an und meine, das ist wirklich Humbug, so etwas zu verhandeln. Likör ohne Ei - da sieht man doch sofort, dass die Person sich einen Kopf gemacht hat, um eine Abmahnung zu vermeiden. Zumal das genannte Unternehmen bestimmt die Möglichkeiten hätte, eine eigene Alternative anzubieten. Ich kann mir aktuell auch keine Begründung vorstellen (und die des Klägers ist extrem schwach), die ein Verbot des Namens vernünftig begründen würde. Vor allem nicht aus Verbraucher-Sicht. Übrigens bin ich weder vegan noch vegetarisch unterwegs.