Wenn Arbeitnehmer krank und somit arbeitsunfähig sind, haben sie grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gegen den Arbeitgeber. Doch ab welchem Zeitpunkt sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Lohn bei Krankheit zu zahlen? Genügt dafür ein unterschriebener Arbeitsvertrag oder müssen Arbeitnehmer zuvor tatsächlich auch gearbeitet haben? Mit diesen Fragen hatte sich das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen auseinanderzusetzen und zu klären, ob ein Arbeitnehmer Krankengeld bekommen kann, ohne je für seinen Arbeitgeber gearbeitet zu haben.
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