Verbraucher:innen, die ihren Vertrag kündigen wollen, dürfen nach Anklicken des Kündigungsbuttons nicht erneut vor die Wahl gestellt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) im Rechtsstreit gegen die Fitnessstudiokette FitX entschieden hat.
Der Kündigungsbutton der Fitnessstudiokette FitX führte auf eine Landingpage, auf der Kund:innen prominent darauf hingewiesen wurden, den Vertrag zu pausieren, anstatt ihn zu kündigen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sah in dieser Gestaltung einen Verstoß gegen die Verbraucherschutzrechte. Während das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage abwies, bekam der VZBV vor dem BGH nun recht (Urteil vom 16. Juli 2026 - I ZR 200/25).
Inhalt der Bestätigungsseite gesetzlich vorgegeben
Die gesetzlichen Vorgaben zum sogenannten Kündigungsbutton sind in § 312k BGB geregelt. Nachdem Verbraucher:innen auf die „Vertrag jetzt kündigen“-Schaltfläche geklickt haben, müssen sie auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet werden. Diese Bestätigungsseite darf keine Angebote oder Informationen enthalten, die über die erforderlichen Angaben zur Kündigung hinausgehen.
Die Möglichkeit, den Vertrag lediglich zu pausieren, dort zu platzieren, verstößt nach Ansicht des BGH gegen die gesetzlichen Vorgaben. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, dass Verbraucher:innen eine einfache und unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit erhalten, ein Angebot, den Vertrag zu pausieren, steht dem entgegen.
VZBV zeigt sich zufrieden
Der VZBV sieht in dem Urteil eine gute Nachricht für Verbraucher:innen, wie LTO berichtete. „Wer auf den Kündigungsbutton klickt, muss auch wirklich kündigen können – ohne Ablenkung, ohne Umwege, ohne Tricks. Unternehmen dürfen die Bestätigungsseite nicht nutzen, um Menschen doch noch vom Kündigen abzubringen“, so Ramona Pop, Vorständin der VZBV.
FitX teilte mit, die Kündigungsseite bereits angepasst zu haben und die Entscheidung des BGHs selbstverständlich zu beachten.
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