Das Landgericht Heilbronn musste über eine irreführende Tofu-Packung entscheiden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen Kaufland. Der Lebensmitteleinzelhändler verkaufte Tofu seiner Eigenmarke, bei der die Verpackung lediglich zu 36 Prozent mit Produkt gefüllt ist. Darin sah die Verbraucherzentrale eine rechtswidrige Verbrauchertäuschung und bekam vor dem Landgericht Heilbronn (Urteil vom 10.09.2025, Az.: Me 8 O 227/24) recht.
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