Kurzer Hinweis zu Beginn des Videos
Videos, in denen Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden, müssen einen Hinweis enthalten, dass es sich dabei um bezahlte Werbung handelt. Auf YouTube erscheint am Anfang des Videos ein Hinweis, der für etwa 10 Sekunden am Bildschirmrand eingeblendet wird. Diesen Hinweis sehen die Verbraucherschützer als unzureichend an, da er nicht ausreichend hervorgehoben ist, nur kurz zu sehen ist und keine weiteren Informationen enthält, welches Unternehmen hinter der Werbung steckt. Nach Artikel 26 des DSA sind Plattformen dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jede Werbung, die Nutzern dargestellt wird, eindeutig als solche zu erkennen ist. Der Hinweis, der auf YouTube eingeblendet wird, entspricht laut Verbraucherzentrale nicht den Vorgaben des Digital Services Act.
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