Seit Juli 2022 müssen Unternehmer auf ihrer Webseite einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Dies gilt immer dann, wenn Verträge mit Dauerschuldverhältnissen, also zum Beispiel Mobilfunkverträge oder Abonnements, abgeschlossen werden können. So sollen Verbraucher:innen die Möglichkeit haben, diese Verträge einfach zu kündigen. Immer wieder kommt es zu Klagen von Verbraucherschützern, weil diese Pflicht nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird. Nun klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen HP-Deutschland.
Tinten- und Tonerlieferung
Auf der Webseite von HP-Deutschland können Kund:innen Verträge über regelmäßige Tinten- oder Tonerlieferung abschließen. Da es sich dabei um ein Dauerschuldverhältnis handelt, muss sich auf der Webseite ein Kündigungsbutton befinden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) klagt nun vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Eine Stellungnahme von HP-Deutschland gab es bisher nicht.
Bereits 2024 hat der VZBV zahlreiche Webseiten untersucht und den fehlenden Kündigungsbutton bemängelt. Vor allem die Telekommunikationsbranche hinkte bei der Umsetzung noch hinterher.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Veröffentlicht: 15.09.2025
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Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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