Die Supermarktkette Lidl muss in Zukunft die Preise angeben, die für alle Kund:innen gelten. Zuvor hatte Lidl mit den „App-Preisen“ geworben, was nach Ansicht der Verbraucherzentrale gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung verstößt. Nach einer Abmahnung kam es zur Klage der Verbraucherzentrale. Ein Urteil musste allerdings nicht gefällt werden: Die beiden Parteien einigten sich mit einem Vergleich, wie die Tagesschau berichtete.
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