UVP als Streichpreis: LG Köln sieht Verbrauchertäuschung

Veröffentlicht: 17.07.2025
imgAktualisierung: 17.07.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
17.07.2025
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Penny
Lightspruch / Depositphotos.com
Darf man die unverbindliche Preisangabe als Streichpreis angeben? Darüber entschied nun das LG Köln.


Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen die Preisangabe von Penny. Im Werbeprospekt wurden Produkte mit Streichpreisen beworben. Neben dem Preis war die Angabe „-58 Prozent“ zu finden. Der durchgestrichene teurere Preis war eine unverbindliche Preisangabe, kein Preis, der tatsächlich verlangt wurde. Dieses Vorgehen sah die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als Verbrauchertäuschung an und klagte gegen den Discounter. 

Vorgaben der Preisangabenverordnung missachtet

Die Preisangabenverordnung sieht vor, dass bei Werbung mit Preisermäßigung als Referenzpreis der niedrigste Preis angegeben werden muss, der in den letzten 30 Tagen tatsächlich verlangt wurde. Der angegebene Rabatt muss sich dann auf diesen Preis beziehen. Wurde das Produkt nie zum Preis einer unverbindlichen Preisangabe verkauft, darf dieser somit nicht als Referenzpreis genutzt werden. 

Das sah auch das Landgericht Köln so und verurteilte den Discounter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Penny hat bisher nicht ausgeschlossen, Rechtsmittel einzulegen. 
Sollte Penny gegen die Vorgaben des Gerichts verstoßen und mit ähnlichen Preisen werben, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro. 

Ähnliche Urteile gegen Amazon und Aldi

Ähnliche Klagen gab es auch gegen Amazon und Aldi. Aldi Süd unterlag mit der Preisangabe vor dem Europäischen Gerichtshof und vor dem Landgericht Düsseldorf. Auch Amazon unterlag mit seiner Preisangabe vor dem Landgericht München. Amazon kündigte bereits an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.  

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 17.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 17.07.2025
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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