Diese sogenannte „Übersicht mit KI“ steht ganz oben auf der Google-Ergebnisseite und sorgt dafür, dass Nutzer oft gar nicht mehr auf Webseiten klicken. Dieses sogenannte Zero-Click-Phänomen bedroht Geschäftsmodelle, die auf Sichtbarkeit angewiesen sind. Nun hat sich erstmals ein deutsches Gericht ausführlich mit der Frage beschäftigt, ob Google für solche KI-generierten Informationen haftet, insbesondere dann, wenn sie Unternehmen schaden.
Der Fall im Überblick
Auslöser war eine Suchanfrage nach dem Begriff „Penisvergrößerung“. Die Suchmaschine zeigte oberhalb der klassischen Suchergebnisse seine sogenannte „Übersicht mit KI“ an. Diese fasste Informationen aus verschiedenen Internetquellen zusammen und präsentierte sie als kompakten Erklärungstext. Darin fand sich unter anderem ein aus Sicht von Medizinern fragwürdiger Satz zur Durchführung einer Penisvergrößerung (Bei einer Penisverlängerung wird der im Körper verborgene Teil des Penis durchtrennt und nach außen verlagert“).
Ein Unternehmen, das mit Ärzten zusammenarbeitet und entsprechende medizinische Leistungen vermittelt, sah darin eine falsche und geschäftsschädigende Darstellung. Aus seiner Sicht schrecken die Ausführungen der KI potenzielle Patienten ab. Das Unternehmen argumentierte außerdem, die KI-Antwort dominiere optisch die Suchergebnisse, viele Nutzer klickten danach keine weiteren Links mehr an (Zero-Click). Dadurch verliere man Patienten und Umsatz.
Das Unternehmen klagte im Eilverfahren und verlangte, dass die Suchmaschine diese Aussage nicht mehr anzeigen dürfe.
Was sagt das Gericht dazu?
Das Landgericht Frankfurt stellte zunächst klar, dass eine Haftung von Suchmaschinenbetreibern für KI-generierte Inhalte grundsätzlich möglich ist (Urteil vom 10. September 2025, Az: 2-06 O 271/25). Suchmaschinen können sich also nicht pauschal darauf berufen, dass eine künstliche Intelligenz den Text erstellt habe und sie deshalb keine Verantwortung trügen. Entscheidend sei vielmehr, ob die beanstandete Aussage objektiv falsch und geeignet sei, ein Unternehmen unbillig zu benachteiligen. Im konkreten Fall verneinte das Gericht jedoch genau dies. Zwar wirke der beanstandete Satz auf den ersten Blick drastisch, doch müsse er im Zusammenhang der gesamten KI-Übersicht gelesen werden.
Zugleich erkannte das Gericht an, dass KI-Übersichten das Klickverhalten der Nutzer verändern können und dass Unternehmen dadurch wirtschaftliche Nachteile erleiden. Allein dieser Umstand reiche jedoch nicht aus, um von einer unzulässigen Behinderung zu sprechen. Erst wenn eine Darstellung sachlich falsch, diskriminierend oder gezielt wettbewerbsverzerrend sei, könne ein Missbrauch der Marktmacht vorliegen. Dies sei hier nicht der Fall.
Auch einen Verstoß gegen den Digital Markets Act verneinte das Gericht nach derzeitigem Stand. Die KI-Übersicht sei kein eigenständiges Produkt der Suchmaschine, sondern Teil der Suchergebnisse selbst. Damit werde kein eigener Dienst gegenüber Angeboten Dritter bevorzugt. Die neue Funktion stellt lediglich eine andere Form der Darstellung von Suchinformationen dar.
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Eine Haftung für vor dem Suchergebnis vorangestellte falsche KI-Informationen ist möglich.
- Nicht jede negative oder umsatzschädliche Darstellung ist automatisch rechtswidrig. Erforderlich wäre eine klar objektiv falsche Aussage ohne relativierenden Kontext und mit erheblicher Wettbewerbswirkung.
- Dass eine KI-Übersicht Umsätze mindert oder Kunden abschreckt, genügt für sich genommen nicht.
Auswirkungen auf den Online-Handel
Das Urteil hat weitreichende Bedeutung über den konkreten medizinischen Einzelfall hinaus. Suchmaschinen fassen seit jeher Informationen zusammen, ordnen sie ein und bewerten sie, z. B. durch Algorithmen, Rankings und Snippets, solange sie inhaltlich korrekt, im Kontext passend und transparent sind. Die KI-Übersicht erreicht jedoch ein neues Level. Aus einem „Hier sind Quellen, entscheide selbst“ wird beim Nutzer möglicherweise ein „So ist es“. Solange die Aussage nicht objektiv falsch ist und im Gesamtkontext nicht irreführend wirkt, ist sie nach dem Urteil jedoch zulässig (s. o.).
Besonders betroffen könnten Produktbereiche wie Nahrungsergänzungsmittel, alternative Heilmethoden, Medizinprodukte, CBD- und Hanfprodukte, Finanzprodukte oder E-Zigaretten sein, also Bereiche, zu denen im Internet viele unterschiedliche und teils widersprüchliche Meinungen kursieren. Da KI ihre Inhalte aus vorhandenen Quellen ableitet, besteht hier die Gefahr, dass dabei auch wissenschaftlich unzutreffende oder verzerrte Aussagen entstehen. Sind sie objektiv falsch oder im Gesamtkontext irreführend, wirken sie nicht nur abschreckend, sondern können ganze Produktkategorien wirtschaftlich treffen und eröffnen zugleich die Möglichkeit rechtlicher Gegenwehr.
Allerdings: Das Urteil ist kein Grundsatzurteil, sondern eine Einzelfallentscheidung im Eilverfahren.
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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