Urteil: Darf Googles KI dich und deine Produkte schlechtreden?

Veröffentlicht: 29.01.2026
imgAktualisierung: 29.01.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
29.01.2026
img 29.01.2026
ca. 3 Min.
Google KI-Übersicht auf Monitor
Erstellt mit ChatGPT
Ein Gericht musste entscheiden, ob Google für seine KI-generierte Übersicht haftet, wenn darin falsche Aussagen stehen.


Diese sogenannte „Übersicht mit KI“ steht ganz oben auf der Google-Ergebnisseite und sorgt dafür, dass Nutzer oft gar nicht mehr auf Webseiten klicken. Dieses sogenannte Zero-Click-Phänomen bedroht Geschäftsmodelle, die auf Sichtbarkeit angewiesen sind. Nun hat sich erstmals ein deutsches Gericht ausführlich mit der Frage beschäftigt, ob Google für solche KI-generierten Informationen haftet, insbesondere dann, wenn sie Unternehmen schaden.

Der Fall im Überblick

Auslöser war eine Suchanfrage nach dem Begriff „Penisvergrößerung“. Die Suchmaschine zeigte oberhalb der klassischen Suchergebnisse seine sogenannte „Übersicht mit KI“ an. Diese fasste Informationen aus verschiedenen Internetquellen zusammen und präsentierte sie als kompakten Erklärungstext. Darin fand sich unter anderem ein aus Sicht von Medizinern fragwürdiger Satz zur Durchführung einer Penisvergrößerung (Bei einer Penisverlängerung wird der im Körper verborgene Teil des Penis durchtrennt und nach außen verlagert“).

Ein Unternehmen, das mit Ärzten zusammenarbeitet und entsprechende medizinische Leistungen vermittelt, sah darin eine falsche und geschäftsschädigende Darstellung. Aus seiner Sicht schrecken die Ausführungen der KI potenzielle Patienten ab. Das Unternehmen argumentierte außerdem, die KI-Antwort dominiere optisch die Suchergebnisse, viele Nutzer klickten danach keine weiteren Links mehr an (Zero-Click). Dadurch verliere man Patienten und Umsatz.

Das Unternehmen klagte im Eilverfahren und verlangte, dass die Suchmaschine diese Aussage nicht mehr anzeigen dürfe.

Was sagt das Gericht dazu?

Das Landgericht Frankfurt stellte zunächst klar, dass eine Haftung von Suchmaschinenbetreibern für KI-generierte Inhalte grundsätzlich möglich ist (Urteil vom 10. September 2025, Az: 2-06 O 271/25). Suchmaschinen können sich also nicht pauschal darauf berufen, dass eine künstliche Intelligenz den Text erstellt habe und sie deshalb keine Verantwortung trügen. Entscheidend sei vielmehr, ob die beanstandete Aussage objektiv falsch und geeignet sei, ein Unternehmen unbillig zu benachteiligen. Im konkreten Fall verneinte das Gericht jedoch genau dies. Zwar wirke der beanstandete Satz auf den ersten Blick drastisch, doch müsse er im Zusammenhang der gesamten KI-Übersicht gelesen werden.

Zugleich erkannte das Gericht an, dass KI-Übersichten das Klickverhalten der Nutzer verändern können und dass Unternehmen dadurch wirtschaftliche Nachteile erleiden. Allein dieser Umstand reiche jedoch nicht aus, um von einer unzulässigen Behinderung zu sprechen. Erst wenn eine Darstellung sachlich falsch, diskriminierend oder gezielt wettbewerbsverzerrend sei, könne ein Missbrauch der Marktmacht vorliegen. Dies sei hier nicht der Fall.

Auch einen Verstoß gegen den Digital Markets Act verneinte das Gericht nach derzeitigem Stand. Die KI-Übersicht sei kein eigenständiges Produkt der Suchmaschine, sondern Teil der Suchergebnisse selbst. Damit werde kein eigener Dienst gegenüber Angeboten Dritter bevorzugt. Die neue Funktion stellt lediglich eine andere Form der Darstellung von Suchinformationen dar.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Eine Haftung für vor dem Suchergebnis vorangestellte falsche KI-Informationen ist möglich.
  • Nicht jede negative oder umsatzschädliche Darstellung ist automatisch rechtswidrig. Erforderlich wäre eine klar objektiv falsche Aussage ohne relativierenden Kontext und mit erheblicher Wettbewerbswirkung. 
  • Dass eine KI-Übersicht Umsätze mindert oder Kunden abschreckt, genügt für sich genommen nicht.

Auswirkungen auf den Online-Handel

Das Urteil hat weitreichende Bedeutung über den konkreten medizinischen Einzelfall hinaus. Suchmaschinen fassen seit jeher Informationen zusammen, ordnen sie ein und bewerten sie, z. B. durch Algorithmen, Rankings und Snippets, solange sie inhaltlich korrekt, im Kontext passend und transparent sind. Die KI-Übersicht erreicht jedoch ein neues Level. Aus einem „Hier sind Quellen, entscheide selbst“ wird beim Nutzer möglicherweise ein „So ist es“. Solange die Aussage nicht objektiv falsch ist und im Gesamtkontext nicht irreführend wirkt, ist sie nach dem Urteil jedoch zulässig (s. o.).

Besonders betroffen könnten Produktbereiche wie Nahrungsergänzungsmittel, alternative Heilmethoden, Medizinprodukte, CBD- und Hanfprodukte, Finanzprodukte oder E-Zigaretten sein, also Bereiche, zu denen im Internet viele unterschiedliche und teils widersprüchliche Meinungen kursieren. Da KI ihre Inhalte aus vorhandenen Quellen ableitet, besteht hier die Gefahr, dass dabei auch wissenschaftlich unzutreffende oder verzerrte Aussagen entstehen. Sind sie objektiv falsch oder im Gesamtkontext irreführend, wirken sie nicht nur abschreckend, sondern können ganze Produktkategorien wirtschaftlich treffen und eröffnen zugleich die Möglichkeit rechtlicher Gegenwehr. 

Allerdings: Das Urteil ist kein Grundsatzurteil, sondern eine Einzelfallentscheidung im Eilverfahren.

Veröffentlicht: 29.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 29.01.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
Kommentar schreiben

R. Schneider
30.01.2026

Antworten

Die KI-Zusammenfassungen in Suchmaschinen sehe ich noch nicht so kritisch. Wesentlich problematischer finde ich die automatisierten Bewertungszusammenfassungen in Online-Shops. Dort wird der gesamte Bewertungsinhalt komprimiert dargestellt – und das kann erheblichen geschäftlichen Schaden anrichten. Das Hauptproblem: Sobald unter hunderten positiver Bewertungen auch nur eine einzige negative dabei ist, wird dieser kritische Punkt in der KI-Zusammenfassung prominent hervorgehoben. Für den Leser entsteht dadurch oft der Eindruck, als handele es sich um ein systematisches Problem oder einen Standard-Mangel des Produkts – obwohl es sich möglicherweise um einen absoluten Einzelfall handelt. Diese Verzerrung der tatsächlichen Bewertungslage kann bei potenziellen Käufern zu völlig falschen Schlussfolgerungen führen und dem Händler ungerechtfertigt schaden. Die Algorithmen gewichten negative Aspekte häufig überproportional, ohne die statistischen Verhältnisse angemessen zu berücksichtigen.
Eva
30.01.2026

Antworten

Ich hatte das auch. Mein Shop wurde auch extrem schlecht von der KI bewertet. Es gaben sogar solche aussagen wie: "Teil einer Kette von Fakeshops", "minderwertiger oder gefälschter Ware (China-Schrott)"- trotz EU Ware, "Keine Lieferung", "Keine Impressum", "Kein Kundenservice: E-Mails werden ignoriert, Rücksendungen sind schwierig oder unmöglich. Betrugsverdacht: Die Diskrepanz zwischen Werbung (hochwertige Produkte) und Realität (billige Fälschungen) ist so groß, dass Betrug vermutet wird." Ich habe es jedes Mal gemeldet und auch ein Ticket an Legal Help aufgegeben. Nebenbei, Google Business Profil und Shop überarbeitet. Mittlerweile sind die aussagen verschwunden. Aktuell wird das hier angezeigt: "Drop-Shipping aus China: Viele Shops mit der Endung .eu suggerieren einen Standort in Europa, versenden aber billige Ware direkt aus China. Dies führt oft zu extrem langen Lieferzeiten, schlechter Qualität und teuren Rücksendekosten, die der Käufer tragen muss." Das finde ich auch nicht ok, aber wenigstens wird nicht explizit für meine Shop erwähnt.