Urheberrechtsklage gegen OpenAI: Verlag wirft ChatGPT Nutzung geschützter Kinderbuch-Inhalte vor

Veröffentlicht: 02.04.2026
imgAktualisierung: 02.04.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
02.04.2026
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ChatGPT
Primakov / Depositphotos.com
Der Buchverlag Penguin Random House hat den ChatGPT-Entwickler OpenAI wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt.


Der ChatGPT-Entwickler Open AI wird vom Verlag Penguin Random House verklagt. ChatGPT soll Texte und Illustrationen aus dem Kinderbuch „Der kleine Drache Kokosnuss“ zu Trainingszwecken genutzt und reproduziert haben. Die Klage wurde vor dem Landgericht München eingereicht, wie beck-aktuell berichtete.

Illustrationen zum Verwechseln ähnlich

Der Verlag gab an, dass bereits bei einfachen Anfragen das urheberrechtliche Werk des Autors und Illustrators Ingo Siegner in erkennbarer Form wiedergegeben wird. Zudem werden Bilder erstellt, die den Illustrationen des originalen Drachens zum Verwechseln ähnlich sehen. Außerdem wurden Vorschläge für die Erstellung eines druckfertigen Manuskripts erstellt, inklusive Cover, Klappentext und Anleitung zum Selfpublishing. 

Daraus leitet der Verlag ab, dass das Originalwerk unrechtmäßig zum Training der KI genutzt wurde und dem Modell als „Memorisierung“ vorliegt. Nach Ansicht des Verlags ist dies vergleichbar mit einer Speicherung urheberrechtlich geschützter Inhalte.

OpenAI gab an, die Vorwürfe prüfen zu wollen. Weiter hieß es, man respektiere die Rechte von Autor:innen und Rechteinhabern und sei im Gespräch mit Verlagen, damit diese von KI-Technik profitieren können. 

Buchhandel fordert faire Rahmenbedingungen

Verlegerin Carina Mathen gab an, KI grundsätzlich offen gegenüber zu stehen, aber der Schutz des geistigen Eigentums muss als Kern der Arbeit höchste Priorität haben.

Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels unterstützt die Klage. Hauptgeschäftsführer Peter Kraus von Cleff sagte, dass Urheberrechte im KI-Zeitalter längst kein Randthema mehr seien. Gerichte müssen klären, wann eine unzulässige Übernahme beginnt, so Kraus von Cleff.

Die Klage gegen OpenAI ist kein Einzelfall. Erst vor kurzem setzte sich die Gema gegen den ChatGPT-Entwickler wegen der Nutzung von Songtexten durch. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 02.04.2026
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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cf
02.04.2026

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Meinung: Und schon lässt die Ki-Blase Federn... Denn genau betrachtet sind alle Texte mit denen die Ki´s heutzutage trainiert werden in irgendeiner Form urheberrechtlich einer natürlichen Person zuzuordnen und damit erstmal grundsätzlich geschützt. Nehmen wir das alles raus, dann bleibt von der Ki nicht mehr viel übrig. Ich fände es richtig, wenn alle, von denen geistiges Eigentum zum Ki-Training verwendet wird, eine entsprechende Ausgleichszahlung (z.B. monatlich nach Nutzungshäufigkeit) erhalten. Als normaler Mensch zahlt man ja auch über sein Musik-Abo Gema-Gebühren und als Händler immer fröhlich die cost-per-click an google und sonstige Anbieter um für eigene Produkte zu werben. Warum also nicht auch andersherum? Nicht alles sollte nur den Großkonzernen in die Karten spielen - manchmal haben auch die anderen ein gutes Blatt auf der Hand....