Bei gesundheitsbezogener Werbung sind die Rechtsprechung und die Gesetzgebung streng. Diese Erfahrung musste nun auch der Safthersteller Voelkel machen. Er bewarb seinen Multivitaminsaft „bioC“ mit dem Slogan „Immunkraft“. Dagegen hatte die Verbraucherorganisation Foodwatch geklagt und bekam vor dem Landgericht Lüneburg recht, wie der NDR berichtet

„Unterstützende Wirkung“ des Immunsystems wird suggeriert

Foodwatch kritisierte, dass der Slogan eine unterstützende Wirkung des Immunsystems suggeriert. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur nach den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung gemacht werden. Vitamin A und C dürfen damit beworben werden, dass diese zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen. Der Begriff „Immunkraft“ suggeriert allerdings eine Wirkung, die darüber hinausgeht, so eine Sprecherin des Landgerichts gegenüber dem NDR.

Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro droht

Voelkel darf den Slogan „Immunkraft“ nun nicht mehr verwenden. Bei einem Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Voelkel prüft, ob rechtliche Schritte gegen das Urteil eingelegt werden. 

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