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Nicht alle Umschläge zählen als Verpackung: Deutsche Post siegt gegen Zentrale Stelle

Veröffentlicht: 09.07.2026
imgAktualisierung: 09.07.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
09.07.2026
img 09.07.2026
ca. 2 Min.
Post im Briefkasten
Erstellt mit KI
Nicht jede Behördenentscheidung ist in Stein gemeißelt: In einem aktuellen Fall wurde gegen die Einstufung von Versandhüllen geklagt.


Das Verpackungsgesetz treibt Online-Händlern regelmäßig Schweiß (und Zornesfalten) auf die Stirn. Doch eine aktuelle Entscheidung zeigt: Nicht alles, was die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) festlegt, hält einer rechtlichen Überprüfung stand. Das Verwaltungsgericht Osnabrück verpasste der Behörde im Streit um die Lizenzpflicht von Briefumschlägen einen Dämpfer.

Wann ein Brief kein Produkt ist

Im konkreten Verfahren zog die Deutsche Post beziehungsweise ein Unternehmen der DHL Group vor Gericht. Die ZSVR hatte zuvor mehrere Arten von Briefumschlägen, mit denen der Logistikriese Werbeflyer, Antwortbögen oder Entgeltabrechnungen verschickte, als systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen eingestuft. Unter anderem ging es um einen weißen Umschlag im Format DIN C6/5 mit Sichtfenster, farbig bedruckt mit dem Namen „Deutsche Post“, dem Posthorn-Symbol sowie den Logos „DHL“ und „GO GREEN Plus“. Der Inhalt bestand aus Werbung für Versandoptionen und einem Antwortbogen für Beratungstermine.

Die Begründung der Behörde: Weil solche Werbeschreiben den Absatz von Dienstleistungen anbahnen, handele es sich beim Inhalt um eine Ware, weshalb für die Umschläge Lizenzgebühren fällig würden. Das Unternehmen zog daraufhin vor Gericht. Nach mündlicher Verhandlung am 5. Mai 2026 gab das Verwaltungsgericht Osnabrück der Klage in weiten Teilen statt.

Nur wenn eine Verpackung mit Ware befüllt ist, entsteht überhaupt eine Systembeteiligungspflicht. Die Richter stellten klar, dass reine Mitteilungen und Informationen keine Waren darstellen, denn Ware ist nur, was einen Geldwert hat und Gegenstand von Handelsgeschäften sein kann. Nur weil ein gedrucktes Papier an ein Handelsgeschäft anknüpft, verliert es nicht seinen Charakter als Kommunikationsmittel.

Drei der vier beanstandeten Briefformate wurden folglich von der Systempflicht befreit.

Der feine Unterschied: Das Halbwertszeit-Prinzip

Einen kleinen Erfolg konnte die ZSVR dennoch verbuchen. Einen Umschlag stuften die Richter als lizenzpflichtig ein: jenen, der eine vierteljährliche Broschüre für Briefmarkensammler enthielt. Hier griff die sogenannte Verkehrsanschauung. Während Flyer nach dem schnellen Durchblättern im Altpapier landen, besitzen Kataloge oder Fachbroschüren einen dauerhaften Nutzwert. Sie verbleiben oft über Monate als Nachschlagewerk im Haushalt, wodurch der Inhalt den Charakter einer Ware annimmt und die Versandhülle lizenzpflichtig macht.

Das ist nicht der erste Fall, der vor Gericht entschieden wurde, allerdings für die meisten Unternehmen erfolglos. Unter anderem musste eine Versandapotheke für Jahre ohne Systembeteiligung Millionen nachzahlen. Deichmann bekam ebenfalls per Gericht bestätigt: Das Unternehmen muss eine halbe Million Euro jährlich für die Lizenzierung von Schuhkartons zahlen. Auch Permanenttragetaschen gelten als systembeteiligungspflichtige Verpackungen sowie Farbdosen und Eimer mit Salatmyonaise.

Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist nicht bekannt.

Ausblick: Auch PPWR wird für Knatsch sorgen

Der aktuelle Konflikt ist dabei nur das Aufwärmprogramm für die nahende europäische Verpackungsverordnung (PPWR). In der Praxis sorgt derzeit die restriktive Haltung der Zentralen Stelle, die Betriebe beispielsweise als „Erzeuger“ einordnet, wenn sie einen Versandkarton mit einem Label versehen, ebenfalls für Unmut. Das Urteil zeigt jedoch: Ein kritischer Blick auf behördliche Bescheide lohnt sich, um nicht unnötig zur Kasse gebeten zu werden.

Veröffentlicht: 09.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 09.07.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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Tine
15.07.2026

Antworten

Ich werde den EU-Versand für meine beiden Onlineshops zum 12.8. einstellen, ich überlege aber schon, ob ich ganz aufhöre - nach 30 Jahren Selbstständigkeit. Ich habe einfach keine Nerven mehr für den ganzen Mist.
Mathias
28.07.2026
Diesen Gedanken haben gerade sehr sehr viele Onlinehändler. Der Aufwand steht einfach in keinem Verhältnis mehr zum Ertrag. Das Behördenvertreter und Pseudobehörden bzw. Stiftungen keine Ahnung haben, von Gewinnerwirtschaftung, ist mir schon klar. Dass aber die deutsche Politik blinden Auges zuschaut, wie deutsche Unternehmen durch sinnlose Kostensteigerungen in den Ruin getrieben werden, kann ich nicht nachvollziehen. Die aktuelle Regierungspartei stand früher mal für Wirtschaft und nun ? Aber wenn VW und Porsche selbstverschuldet schwächeln, gibt es Tagesschauberichte und große Aufmerksamkeit. Der deutsche und europäische eCommerce wird damit faktisch abgeschafft, ebenso der EU-Binnenmarkt, übrig bleiben dann Großkonzerne und Chinesen. Ich bin gespannt wie die ZSVR in China gebühren eintreibt.
JQ
10.07.2026

Antworten

Am Besten weder was verkaufen, noch kaufen, dann gibt es auch keinen Müll mehr. Mal gucken wie die Politik dann reagiert, wenn die Steuereinnahmen einbrechen. Dieser Kindergarten ist nicht mehr auszuhalten.
cf
10.07.2026

Antworten

Das klingt so, als ob da bei der ZSVR auf seinen persönlichen Jahresbonus hinarbeitet und irgendwie versucht die Umsätze in die Höhe zu treiben - oder zumindest Angst um seine Existenzberechtigung hat, wenn sich nach der Grundidee der Überarbeitung der EU-Verordnung eigentlich nur noch ein paar ECHTE Hersteller registrieren müssten, denn dann könnte langfristig eine zentrale europäische Stelle den Job übernehmen... AUFGEWACHT - der letzte Satz war nur ein schöner Traum :-)
Frank Pagenkemper
27.07.2026
Aber genau das ist der Punkt. Hier ist eine private Stiftung mit Behördencharakter, praktischer Inkompentenz, da es den Zielen des Bürokratiweabbaus entgegenwirkt, dafür aber stramme Lobbyjungs der Müllwirtscht. Ich habe nichts dagegen, dass man Wege findet, um den Verpackungsmüll zu reduzieren. Der einzig sinnvolle Weg ist die Erhebung von Gebühren und Steuern an der Quelle, also dem Ort, wo die Pappe hergestellt wurde. Alles andere ist dummes Zeug und führt zu doppelten Gebühren. Wenn mein Papphersteller die Verpackung meldet, da er Erzeuger ist fällt für ihn eine Gebühr an. Und ich darf die auch noch zahlen, weil ich einen Versandaufkleber drauf mache. Ich sage wir brauchen diese Stiftung und Behörden dafür nicht. Schließen, Geld sparen und die Gebühren wie bei der Alkoholsteuer direkt an der Quelle erheben. Das Leben könnte so einfach sein.