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Nach Trump-Posts: Freispruch für Satiriker El Hotzo

Veröffentlicht: 28.07.2025
imgAktualisierung: 28.07.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
28.07.2025
img 28.07.2025
ca. 1 Min.
Eine Silhouette von Donald Trump vor dem Capitol
studioflara / Depositphotos.com
Nach kontroversen Social-Media-Äußerungen zum Attentat auf Donald Trump wurde der Satiriker El Hotzo angeklagt. Nun wurde er freigesprochen.


Sebastian Hotz, besser bekannt als El Hotzo, zählt zu den erfolgreichsten Satirikern der deutschsprachigen Social-Media-Landschaft. Mit lakonischem Witz und pointierten Kommentaren zu Gesellschaft, Popkultur und E-Commerce hat er sich eine riesige Fanbase aufgebaut. Umso größer war das Echo, als er im Juli 2024 – kurz nach dem Attentatsversuch auf Donald Trump – zwei provokante Posts auf der Plattform X (ehemals Twitter) veröffentlichte, die vielen zu weit gingen.

Die Folge: öffentlicher Aufschrei, Absagen von Veranstaltern, Kündigung seiner Radiosendung und schließlich ein Strafverfahren.

Gericht erkennt Satire – Kritik bleibt

Das Amtsgericht Tiergarten urteilte vergangene Woche: kein Straftatbestand (Az.: 235 Ds 57/25 – nicht rechtskräftig). In einem der Beiträge hatte er einen Vergleich zwischen Donald Trump und einem letzten Bus hergestellt („leider knapp verpasst“). In einem weiteren Beitrag soll er Folgendes geäußert haben: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben“.

Die Aussagen seien klar satirisch und nicht als Aufruf zur Gewalt zu verstehen, befindet das Gericht. Damit endet das Verfahren zunächst, doch die gesellschaftliche Diskussion dürfte weitergehen. Denn der Fall zeigt, wie schnell sich digitale Ironie in reale Kontroversen verwandeln kann. Auch für Unternehmen und Kreative in Social Media bleibt die Frage relevant: Wie weit darf Zuspitzung gehen – und wie sicher ist man im Ernstfall?

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 28.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 28.07.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Silvio Doberstein
29.07.2025

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Ich finde es erschreckend, dass über 100 Jahre nach Tucholskys wunderbarem Text "Was darf die Satire?" Auseinandersetzungen dazu noch immer Gerichte und Strafverfolgungsbehörden beschäftigten und dass offensichtlich manche Menschen und Institutionen in vorauseilendem Gehorsam dann diese Satire machenden Menschen von Veranstaltungen ausschließen, nicht mehr zu Talkshows einladen oder Radiosendungen absagen. Hier kann ich mich nur Tucholsky anschließen: "Wir sollten nicht so kleinlich sein. Wir alle – Volksschullehrer und Kaufleute und Professoren und Redakteure und Musiker und Ärzte und Beamte und Frauen und Volksbeauftragte – wir alle haben Fehler und komische Seiten und kleine und große Schwächen. Und wir müssen nun nicht immer gleich aufbegehren [...], wenn einer wirklich einmal einen guten Witz über uns reißt. Boshaft kann er sein, aber ehrlich soll er sein. Das ist kein rechter Mann und kein rechter Stand, der nicht einen ordentlichen Puff vertragen kann. Er mag sich mit denselben Mitteln dagegen wehren, er mag widerschlagen – aber er wende nicht verletzt, empört, gekränkt das Haupt. Es wehte bei uns im öffentlichen Leben ein reinerer Wind, wenn nicht alle übel nähmen. Wer dann Lust auf weitere gute Satire bekommt, dem empfehle ich einen anderen ganz großen dieses Genres: Heinrich Heine - z.B. dessen Gedicht "Die Wahlesel", das angesichts des Wahlergebnisses aus Februar wohl noch immer den normalen deutschen Durschnittswähler so treffend beschreibt. Dazu hier eine fantastische Darbietung: https://www.youtube.com/watch?v=amSBE0UTP1s