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Fast 100.000 Euro für TikTok-Musik? Gericht weist Riesenforderung ab

Veröffentlicht: 24.09.2026
imgAktualisierung: 24.09.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
24.09.2026
img 24.09.2026
ca. 2 Min.
TikTok Logo mit Musik
Daniel.Constante / Depositphotos.com
Ein TikTok-Video mit geschützter Musik kann teuer werden. Doch überzogene Schadensersatzforderungen bremst das LG Frankfurt rigoros aus.


Wer urheberrechtlich geschützte Musik ohne kommerzielle Lizenz für Firmen-Videos in den sozialen Medien nutzt, handelt rechtswidrig. Daran ist kaum etwas zu rütteln. Und an den horrenden Schadensersatzforderungen, zuletzt steigerte sich das Ganze in einem Fall auf eine Million Dollar, lange Zeit auch nichts. LINK

Das Landgericht Frankfurt am Main schaute sich einen Fall jedoch genauer an. Die Abmahnerin ging statt mit den geforderten knapp 100.000 Euro ohne einen Cent nach Hause (LG Frankfurt, Urteil vom 09.09.2026, Az.: 2-06 O 424/25).

Kostenfalle Musikbibliothek: TikTok-Sounds sind nicht automatisch frei

In dem verhandelten Fall hatte das Unternehmen ein 14-sekündiges Video auf TikTok veröffentlicht. Als Untermalung diente der Eurodance-Klassiker „Freed from Desire“ von Gala. Der Titel war zwar in der allgemeinen Musikbibliothek der Plattform auswählbar, gehörte jedoch nicht zur sogenannten „Kommerziellen Musikbibliothek“. Der Klassiker.

Das Landgericht Frankfurt stellte zunächst klar, dass eine Urheberrechtsverletzung vorlag. Unternehmen handelten in solchen Fällen fahrlässig, da sie verpflichtet seien, vor der Nutzung fremder Werke die Rechte zu prüfen. Sich bloß darauf zu verlassen, dass TikTok ein Lied in der App anbietet, reicht rechtlich nicht aus.  Soweit so ungut und nichts Neues.

Fantasiezahlen statt marktüblicher Tarife

Spannend wurde das Verfahren bei der Rechtsfolge: Die Rechteagentur verlangte einen Schadensersatz von 95.750 Euro. Sie begründete dies damit, dass das Video 383 Tage online abrufbar war, und setzte einen fiktiven Satz von 250 Euro pro Tag an. Das Gericht wies die Klage jedoch komplett ab.

Nach den Grundsätzen des Urheberrechts wird ein Schaden im Wege der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. LINK Dabei wird geschätzt, was vernünftige Vertragspartner vereinbart hätten. Die Rechteagentur konnte jedoch keine einzigen Vergleichsverträge oder branchenübliche Lizenzsätze vorlegen, die eine derart hohe Summe stützten. Zudem räumte sie selbst ein, dass es im Social-Media-Bereich keine etablierte Vergütungspraxis gebe.  

Beachtung schenkte das Gericht der Funktionsweise von TikTok. Videos erzielen durch den Algorithmus vor allem in den ersten Stunden und Tagen ihre Reichweite. Ein Video, das 14 Monate online steht, behält nicht über den gesamten Zeitraum denselben wirtschaftlichen Wert. Eine lineare Hochrechnung eines Tagessatzes über mehr als ein Jahr sei daher fernliegend. Vernünftige Vertragspartner hätten bei längeren Lizenzen erhebliche Rabatte oder einen Pauschalbetrag vereinbart. Da eine gerichtliche Schätzung des Schadens nicht ohne konkrete Anhaltspunkte „in der Luft hängen“ dürfe, scheiterte die 100.000-Euro Forderung vollständig.  

Grundsätzlich gilt weiterhin: 

  • Die Nutzung geschützter Musik auf gewerblichen Social-Media-Kanälen bleibt ohne passende Lizenz verboten und abmahngefährdet.   
  • Mondpreise und maßlose Nachforderungen von Rechteinhabern sind jedoch unzulässig. Wer Schadensersatz verlangt, muss die Höhe nachvollziehbar und marktüblich belegen können.
  • Pauschale Tagessätze für monatelange Online-Präsenzen lassen sich auf dynamischen Plattformen wie TikTok rechtlich kaum durchsetzen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.  

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 24.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 24.09.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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