Wer urheberrechtlich geschützte Musik ohne kommerzielle Lizenz für Firmen-Videos in den sozialen Medien nutzt, handelt rechtswidrig. Daran ist kaum etwas zu rütteln. Und an den horrenden Schadensersatzforderungen, zuletzt steigerte sich das Ganze in einem Fall auf eine Million Dollar, lange Zeit auch nichts. LINK
Das Landgericht Frankfurt am Main schaute sich einen Fall jedoch genauer an. Die Abmahnerin ging statt mit den geforderten knapp 100.000 Euro ohne einen Cent nach Hause (LG Frankfurt, Urteil vom 09.09.2026, Az.: 2-06 O 424/25).
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