Was bedeutet das für Händler:innen?
Immer wieder werden Händler:innen wegen markenrechtlicher Verstöße abgemahnt. Der Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zeigt, wie einfach ein Markenrechtsverstoß vorliegt. Händler:innen sollten vor dem Verkauf ganz genau prüfen, ob Designs, Begriffe, Namen oder Slogans bereits markenrechtlich geschützt sind. Auch wenn sie nicht selbst Hersteller sind, sind sie dafür verantwortlich, wenn Ware verkauft wird, die gegen das Markenrecht verstößt.
Wer selbst Hersteller ist, sollte außerdem darüber nachdenken, seine Produkte markenrechtlich schützen zu lassen, um Nachahmungen von der Konkurrenz zu vermeiden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben