Der Streit ums Quadrat geht in die nächste Runde: Der Schokoladenhersteller Ritter Sport und das Mannheimer Unternehmen Wacker liefern sich weiter ein juristisches Duell. Dabei geht es um nichts weniger als die quadratisch, praktisch, gute Verpackung eines Haferriegels. Wacker hatte seinen Snack „Monnemer Quadrat Bio“ konsequent viereckig verpackt. Ritter Sport sah darin eine Verletzung der eigenen Markenrechte, schließlich ist die quadratische Schokoladenverpackung seit 1996 geschützt.
Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 13.01.2026, Aktenzeichen: 17 O 192/25) sah das allerdings entspannter: Keine Verwechslungsgefahr, kein Bekanntheitsschutz; ergo: Klage abgewiesen. Ritter Sport wollte sich damit nicht zufriedengeben und ging in Berufung. Jetzt liegt der Fall laut der LTO beim Oberlandesgericht Stuttgart.
Wacker hat derweil schon reagiert: pragmatisch und mit Humor: Der Haferriegel kommt nun nicht mehr quadratisch daher, sondern länglich. Und auch der Name wurde angepasst. Statt „Monnemer Quadrat Bio“ heißt das Produkt jetzt: „Monnemer Klageriegel“. So sollen mögliche Schadensersatzforderungen und Rückrufaktionen direkt umgangen werden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben